Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 259

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Das halte ich für eine Vorgangsweise, die datenschutzrechtlich äußerst bedenklich ist. Daran gibt es auch nicht viel zu deuteln. Das ist die Ziffer 7 im Gesetz, Kollege Niederwieser, das kann man sich relativ genau anschauen.

Die Begründung, die Sie liefern, ist: Das ist ja jetzt viel harmloser, denn es wird anders verschlüsselt – das stimmt zum Teil – bei der Statistik Austria. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Stimmt, ja, okay. Aber dennoch kommt man jederzeit wieder mit der Sozialversicherungsnummer – auch nach 30 Jahren, auch wenn sie im Gesetz gelöscht ist – über die gleiche Verschlüsselung wieder zu der gleichen Kennzahl.

Das ist ja in dem Sinn keine geheime Geschichte, die da stattfindet: Die Ver­schlüs­selung ergibt immer die gleiche Codierung, und ob man danach die Sozialver­sicherungsnummer rauslöscht oder nicht, ist insofern irrelevant, denn sie besteht ja weiter, und jeder, der wieder über die Sozialversicherungsnummer verschlüsselt, kommt auf die gleichen Daten.

Faktum ist also, dass die Zusammenführung von Sozialversicherungsnummern mit sensiblen Bildungsdaten aufrecht bleibt. Es wird zum Teil die Speicherdauer verkürzt werden, auch das stimmt, aber im Prinzip muss man sagen, nach mittlerweile einem Jahr dieser Regierung hätte ich mir mehr vorgestellt.

Es gibt im Begutachtungsverfahren sieben Stellungnahmen gegen die Verknüpfung mit der Sozialversicherungsnummer: Vom Kollegen Buchinger wird geraten, nicht mit der Sozialversicherungsnummer zu verknüpfen; der Datenschutzrat rät, nicht mit der Sozialversicherungsnummer zu verknüpfen; der Hauptverband der Sozialversiche­run­gen – der hat auch ein bisschen etwas mit Sozialversicherungsnummern zu tun – sagt, man solle nicht damit verknüpfen. Es gibt also all diese Widersprüche.

Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, den wir sonst immer zu hören bekommen, wenn Sie legitimieren, wie die Vorgangsweise sein soll, spricht sich gegen die Verknüpfung aus.

Alle relevanten Institutionen, die damit zu tun hatten, haben also geraten, das zu las­sen und es anders zu lösen. Es bleibt aber im Gesetz. Insofern können wir dieser Novellierung auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

20.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faul. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.44.05

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich darf Ihnen, Frau Bundesministerin, zu dieser konsequenten Haltung in der Frage der PISA-Studien und der anderen Studien gratulieren, die dazu geführt haben, dass wir letztendlich zum Beweis statistische Daten auf dem Tisch haben, an denen man nicht rütteln kann.

Ich finde es eigentlich fatal, dass es Kolleginnen und Kollegen der ÖVP gibt, die sagen, weg damit, weil es ihnen jetzt nicht passt. (Abg. Dr. Brinek: Sie haben überhaupt nicht aufgepasst!) Ich würde schon einmal die Kollegen von der ÖVP, die aus der Wirtschaft kommen – den Kollegen Kopf, den Kollegen Mitterlehner – ersuchen, Ihnen, Frau Brinek, zu erklären zu versuchen, wie wichtig Evaluierungen sind. (Abg. Dr. Brinek: Die ganze Wahrheit ist das nicht! Ruf bei der ÖVP: Reden Sie zum Bildungs­dokumentationsgesetz!) Keine Firma in ganz Österreich, keine Firma in Europa, keine Firma auf der ganzen Welt würde nur einen Monat überleben, wenn sie nicht bis zum Letzten evaluieren würde. (Abg. Dr. Brinek: Sie lesen nicht die ganze Wahrheit!)

 


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