Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. XIII Z 15 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Teil des Gesetzentwurfes ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel XVII eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abteilung für Gerichtliche Medizin (DGM) der MedUni-Wien („Sensengasse“).
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalabgeltung für Ärzte nach den Tarifen des Gebührenanspruchsgesetzes (Gebühr für die Mühewaltung der Gerichtsgutachter in § 43 Gebührenanspruchsgesetz 1975).
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 52.)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 338 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 53.)
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