Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 255

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Es gibt jetzt keine Notariatsaktspflicht mehr, blinde Menschen können darauf ver­zichten. Aber es gibt auch nach wie vor die Möglichkeit, die Beratung der Notariats­kammer in Anspruch zu nehmen und hier gut beraten auch Verträge zu unter­schreiben. Ich glaube, das ist eine sehr gute Lösung, und eine Diskriminierung wird hier beseitigt.

Ich möchte an dieser Stelle auch den Beamten im Justizministerium dafür danken, dass sie offen waren und sich sehr vermittelnd zwischen behinderten Menschen und der Notariatskammer gezeigt haben. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

20.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 338 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kolle­gen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen vor.

Schließlich haben die Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen und dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend Art. II Z 3 eingebracht.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein diesbezügliches beja­hendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf den Titel des Gesetzentwurfes und auf die Art. I, III und V bezieht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag eingebracht, der sich auf die Art. X und XI bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

 


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