Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 261

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„16. § 3 Abs. 2 Z. 1 entfällt. Die folgenden Ziffern 2 bis 7 erhalten die Bezeichnungen 1 bis 6.“

Begründung

Das Religionsbekenntnis ist ein sensible Information und für die Zwecke der Führung einer Bildungsstatistik, Bildungsplanung sowie Belange der Sozialversicherungen uner­heblich, daher soll in Zukunft auf die Erhebung dieses Merkmals verzichtet werden.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeord­nete Franz zu Wort gemeldet. Sie hat sich 2 Minuten vorgenommen. – Bitte.

 


20.46.40

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Leider konnte ich Herrn Faul nicht verstehen. Er hat so schnell geredet, dass ich da nicht mitgekommen bin. Ich habe nur verstanden, dass er gesagt hat, wir wollen keine Verbesserung des Bildungssystems. – Natürlich wollen auch wir eine Verbesserung des Bildungssystems! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Steibl: Ja, sicher!)

Deshalb haben wir mit dieser Novelle eine gute Datenbasis sichergestellt, um eben politische Entscheidungen zu treffen und auch Argumente in dieser Dokumentation zu finden. Sie soll auch die Grundlage für einen nationalen Bildungsbericht sein, und das ist gut so.

Es wird da klar definiert, dass die verwendeten Daten unter keinen Umständen als personenbezogen zu qualifizieren sind. Somit wird die Bundesanstalt für Statistik, die Statistik Austria, die Erhebung und Verschlüsselung der Daten durchführen. Diese kommen dann nur noch verschlüsselt ans Ministerium.

Datenschutzrechtlich wird immer wieder die Verwendung der Sozialversicherungs­nummer als Problem dargestellt. Nun muss aber die Sozialversicherungsnummer beziehungsweise das Ersatzkennzeichen spätestens zwei Jahre nach dem Austritt eines Schülers aus der jeweiligen Schule gelöscht werden. – Man bedenke, dass die mögliche Speicherung bisher bis zu 60 Jahren ging.

Wenn ich noch auf die finanziellen Auswirkungen zu sprechen kommen darf: Die Statistik Austria rechnet in den nächsten drei Jahren mit einem Mehraufwand von rund 1,07 Millionen €. Dabei ist mir wichtig, dass nicht die schulerhaltenden Gemeinden die­sen Mehraufwand zu tragen haben, sondern das Ministerium. – Das wurde auch so versichert. (Unruhe im Saal.)

Diese Bildungsstatistik muss internationalen Anforderungen entsprechen, und die personenbezogenen Daten müssen so verschlüsselt sein, dass wir mit dem Daten­schutz keine Probleme bekommen. All das erfüllt diese vorliegende Gesetzesän­de­rung. Schade, dass da nicht alle zustimmen können. (Beifall bei der ÖVP.)

20.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.48.58

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Unfair ist das schon, dass es hier einen derart hohen


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