Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 318

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busse – oder größere Busse – einzusetzen sind, was auch durch Stichproben zu überprüfen ist.

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Mit einem Satz ausgedrückt: Auch beim Linienverkehr sollten die Schüler einen Platz finden. – Das wäre unser erster Entschließungsantrag.

Dann haben wir noch einen zweiten sehr wichtigen Antrag, und zwar:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend zügigen Ausbau des Lkw-Kontrollstellennetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Bundesminister für Inneres werden aufgefordert, den Aus­bau des Lkw-Kontrollstellennetzes an Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen beschleunigt voranzutreiben und insbesondere die bereits bisher im Westen und mit der Schengen-Öffnung nun auch Richtung „Osten“ durch die Grenzöffnung frei gewor­denen Flächen an den Grenzübergängen vorrangig dafür zu nützen.

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Das würde uns auch in Richtung Verkehrssicherheit mehr bringen.

Herr Minister, über diese beiden Anträge wird jetzt abgestimmt; ich hoffe, auch ein biss­chen mit Ihrer Hilfe. Und sie werden sicherlich auch noch einmal eingebracht werden, um im Verkehrsausschuss ausführlich diskutiert zu werden. Wie gesagt, ein positiver Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit.

Aber wir tragen dieses Kraftfahrgesetz jetzt einmal in vorauseilendem Gehorsam konstruktiv mit. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

23.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Frau Abgeordneter Dr. Moser eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend sichere Schülertransporte auch im Kraftfahrlinienverkehr

eingebracht im Zuge der Debatte über eingebracht im Zug der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (305 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (29. KFG-Novelle) (330 d.B.)

Mit der gegenständlichen Novellierung des Kraftfahrgesetzes wird die seit langem kritisierte 3:2-Sitzplatzregel als Ausnahme von der 1:1-Zählregel für Kindergarten- und Schülertransporte nunmehr eliminiert.

 


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