Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 319

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Diese Regelung beschränkt sich aber auf den Gelegenheitsverkehr, im Linienverkehr, der ebenso in vielen Regionen von SchülerInnen benützt wird, kommt sie nicht zum Tragen.

Auch hier sind jedoch in einigen Relationen die Busse regelmäßig unzumutbar über­füllt, womit speziell im Überlandverkehr für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler kritische Situationen verbunden sind. Teilweise führen solche Fahrten auch über das Autobahnnetz, die Mischung aus hoher Fahrgeschwindigkeit und Überfüllung des Busses können bei einem Unfall fatale Folgen haben.

Auch wenn hier im Sinne eines funktionierenden und flexiblen Öffentlichen Per­sonennah- und Regionalverkehrs eine Lösung nicht über eine 1:1-Sitzplatzregel – also ein Stehplatzverbot – oder dergleichen erfolgen kann, gibt es auf anderer Ebene Möglichkeiten, diese Missstände abzustellen. Beispielsweise könnten Bundeszahlun­gen, wie sie für den Transport von SchülerInnen ja gewährt werden, im Sinne eines Qualitätskriteriums daran gebunden werden, dass bei regelmäßiger oder wiederholter Überlastung zwingend Verstärkerbusse – oder größere Busse – einzusetzen sind, was auch durch Stichproben zu überprüfen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch im Kraftfahrlinienverkehr dort, wo SchülerInnen derzeit gezwungen sind, Überland-Linienverkehr am Schulweg zu benützen und es durch Überfüllung zu Sicherheitsrisken kommt, zu mehr Sicherheit am Schulweg beizutragen. Dazu sollen Bundeszahlungen, wie sie für den Transport von SchülerInnen ja gewährt werden, im Sinne eines Qualitätskriteriums daran gebunden werden, dass bei regelmäßiger oder wiederholter Überlastung zwingend Verstärker­busse – oder größere Busse – einzusetzen sind, was auch durch Stichproben zu überprüfen ist.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend zügigen Ausbau des Lkw-Kontrollstellennetzes

eingebracht im Zug der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (305 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (29. KFG-Novelle) (330 d.B.)

Die Vorkommnisse rund um das „Schneechaos“ am 15./16.11.2007 auf der A 21, das von technisch unzureichend ausgerüsteten und offenkundig nicht rechtzeitig dies­bezüglich kontrollierten Lkw ausgelöst wurde, haben einmal mehr unterstrichen, wie wichtig eine möglichst intensive und dichte Kontrolle von Lkw für die Verkehrssicherheit und einen reibungslosen Verkehrsablauf ist.

Während nach diesem Lkw-verursachten „Schneechaos“ für einige Tage plötzlich eine beachtliche Lkw-Kontrolldichte möglich war, kommt der Ausbau des Lkw-Kontroll­stellennetzes an den hochrangigen Straßen nur äußerst schleppend voran. Damit ist aber die konsequente, kontinuierliche und vorsorgliche Lkw-Kontrolle auf Ausrüstungs- und Sicherheitsmängel sowie Einhaltung der Sozial- und Arbeitszeitvorschriften noch


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