zeugen und gegenüber Fußgängern, im Besonderen Kindern, im Straßenverkehr nachweislich einen Nachteil mit sich bringt.
Ob das eins zu eins auf eine Unfallstatistik anzuwenden ist, da bin ich persönlich vorsichtig, weil ich keiner bin, der glaubt, dass Unfälle monokausal sind, und daher würde ich auch nicht die Unfallstatistik direkt dafür einsetzen. Aber dass es sich um einen Nachteil für einspurige Fahrzeuge handelt, dass es sich um einen Nachteil für Kinder, für Fußgeher handelt und dass eine Blendwirkung im Straßenverkehr nicht die Zukunft ist, sondern eben dieses Tagfahrlicht, wie es auf europäischer Ebene diskutiert wird, das ist, glaube ich – bei aller Widersprüchlichkeit der Gutachten –, so etwas wie eine unbestrittene Meinung.
Nun haben wir ja nicht gesagt, wir stellen es unter Strafe oder empfehlen, das Abblendlicht nicht aufzudrehen, sondern wir haben gesagt, wenn es so viele Nachteile hat, die eigentlich bewiesen sind, dann hat es doch keinen Sinn, jemand zu strafen, der bei guten Lichtverhältnissen – die können genauso im Jänner sein wie im Juli, sie können genauso zu Mittag sein wie am Nachmittag – sich dazu entschließt, das Abblendlicht nicht aufzudrehen.
Daher hat sich eine breite Mehrheit, wie sich auch bei den Debattenrednern gezeigt hat, zu dieser Maßnahme entschlossen. Und ich bedanke mich auch deshalb für diese Diskussion, weil diese Thematik viel Verwirrung, auch aufgrund unterschiedlicher Sachverständigengutachten, hervorgerufen hat.
Es war aus meiner Sicht auch nie geplant, diese Regelung einzuführen und auf Dauer unkontrolliert und ohne Evaluierung bestehen zu lassen, sondern es war immer auch von einer gewissen Testphase die Rede, die meines Erachtens die Gelegenheit geboten hat, hier Vorteile und Nachteile gegeneinander abzuwägen.
Zur Zählregel ist vieles gesagt worden, auch zum Telefonieren am Steuer, dazu möchte ich nichts sagen, sondern nur zur Frage der Winterreifen.
Ich halte es in einem demokratischen Prozess für ein gutes Beispiel, wenn ein Abgeordneter in einer Diskussion einen Vorschlag macht, wie das Helmut Kukacka auch öffentlich gemacht hat, und wir sagen, dass wir gemeinsam im parlamentarischen Prozess in der Lage sind, so einen Vorschlag auszudiskutieren. Das halte ich persönlich für eine gute Einführung. Man soll nicht glauben, dass ein Gesetz deshalb, weil es in Begutachtung war, gut ist. Wenn es Vorschläge in die Richtung gibt – die ich sehr begrüße –, dass es eine Verbesserung der Situation auf der Straße darstellt, wenn Autofahrer mit guter Bereifung ausgerüstet sind oder/und auch Schneeketten mitführen, dann hat das schnell aufgegriffen zu werden. Das begrüße ich ganz besonders.
Wenn 95 Prozent der Autofahrer die richtige Bereifung haben, dann ist auf der Autobahn das Problem in der Regel nicht bei diesen 95 Prozent, sondern bei den anderen 5 Prozent, ganz besonders bei Lkws. Ganz besonders bei Lkws kann auch ein geringer Prozentsatz dazu führen, dass es zu erheblichen Sicherheitsproblemen kommt, indem entweder, wie sich bei den Kontrollen der Lkws gezeigt hat, Bremsen nicht funktionieren oder die Bereifung falsch ist oder die falschen Ketten mitgeführt wurden.
Daher gehören einerseits eine gesetzliche Bestimmung, wie wir sie heute schaffen, inklusive der Ergänzung, die im parlamentarischen Prozess entstanden ist, und andererseits die Kontrolle eng zusammen. Ich würde nie bestreiten, dass Gesetze und Kontrolle nicht zusammengehören, denn Gesetze können eine gewisse Vorbildwirkung ausüben, aber wenn die Kontrolle nicht erfolgt, dann hält diese Vorbildwirkung nicht lange.
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