Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 324

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Bundesanstalt für Verkehr wenige Tage nach dem Verkehrschaos auf der A 21 haben gezeigt, dass rund 25 Prozent der kontrollierten Lkws ohne Winterausrüstung unter­wegs sind.

Hohes Haus! Gesetzliche Maßnahmen sind aber immer nur so gut, wie deren Kontrolle, Durchsetzung und Umsetzung gewährleistet sind. Und ich halte es mit Herrn Kollegen Dipl.-Ing. Klement, der gemeint hat, dass es notwendig ist, die Zahl der Planposten bei der Polizei wieder auf das notwendige Maß zu erhöhen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Glaser. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.25.57

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Schneechaos am 15. November auf den Autobahnen im Wienerwald ist zweifelsohne die Ursache dafür, dass es dazu gekommen ist, dass wir die Winterreifenpflicht für Pkws einführen und für Lkws erweitern. Ich glaube, dass das absolut gut und vernünftig ist.

Ich darf dazu gleich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Eder, Mag. Ku­kacka, Kolleginnen und Kollegen einbringen, in welchem es darum geht, dass wir die Winterreifenpflicht in zwei Punkten noch etwas anpassen.

Zum einen geht es darum, dass die Winterreifenpflicht für Busse, die bis 15. April ausgeweitet wurde, in Zukunft, also nach der Änderung, die wir jetzt mit dem Abände­rungsantrag vornehmen wollen, nur bis 15. März gelten soll. Ursache dafür ist, dass man mit Bussen gerade im Frühjahr sehr oft in den Süden fährt und dabei Winterreifen hinderlich wären. Es ist aber weiterhin die Mitnahmepflicht von Schneeketten in dieser Zeit bis 15. April notwendig.

Zweite Änderung: Im Bereich der Pkw-Winterreifenpflicht ist angeordnet, dass bei der Mitnahme und Auflage von Schneeketten die Formulierung lautet: „Schneeketten auf Antriebsrädern“. Das könnte zum Beispiel für vierradgetriebene Fahrzeuge heißen, dass man auf vier Rädern Schneeketten anlegen muss. Das ist nicht sinnvoll, das ist nicht notwendig. Die neue Formulierung heißt: „Mindestens zwei Antriebsräder sollen mit Schneeketten versehen werden.“

Dieser Abänderungsantrag wird ausgeteilt, geht Ihnen zu. Ich habe ihn jetzt in dessen Grundzügen erläutert.

Ich möchte aber schon noch zu dem ganzen Chaos am 15. November sagen, dass mit Winterreifen und Schneeketten nur ein Teil eines möglichen künftigen Chaos verhin­dert werden kann. Genauso wichtig sind auch ein entsprechendes Straßenmanage­ment und ein Chaosmanagement.

Ich bin absolut nicht der Meinung des Kollegen Heinzl, der gesagt hat, dass da die Polizei versagt hat. Es hat da sicherlich primär das Straßenmanagement versagt, weil es ganz einfach nicht genügt, dass alle drei Stunden, wie die Regel ist, ein Räum­fahrzeug durchfährt. Wenn schlechtes Wetter vorhergesagt wird, dann muss man eben öfter fahren, dem Bedarf entsprechend oft fahren.

Es genügt auch nicht, dass Stunden nach dem Eintreten des Nichts-geht-Mehr die ersten Feuerwehrfahrzeuge und Abschleppfahrzeuge kommen und versuchen, Ord­nung in das Chaos zu bringen. Das heißt, es ist absolut notwendig, das Straßen­management und das Chaosmanagement zu verbessern. Aber es ist, glaube ich,


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