Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 44

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bisschen Geld da, ein bisschen Geld dort, ein bisschen Geld natürlich auch für die Krankenanstalten. (Abg. Mag. Gaßner: Besser als kein Geld!) Aber die Gesund­heitsfinanzierung und das Gesundheitsproblem sind doch nach wie vor ungelöst in diesem Lande.

Geschweige denn, dass wir das lösen, was schon lange auf der Tagesordnung steht, nämlich die Bundesstaats- und Verwaltungsreform. Geschweige denn, dass dieser Finanzausgleich es schafft, eine breite ökologische Ausrichtung sicherzustellen – einschließlich einer ökosozialen Steuerreform. Geschweige denn, dass dieser Finanz­ausgleich es schafft, eine gerechte kommunale Finanzierung zustande zu bringen, die sich tatsächlich, Herr Kollege Stummvoll, an den Aufgaben orientiert und nicht wahllos Mittel an die kleinen Gemeinden verteilt.

Aber beginnen wir der Reihe nach: Unser Finanzausgleich in Österreich ist gekenn­zeichnet durch ein riesiges Transferchaos. Das wissen wir alle. Das sagen uns die Experten, das sagen uns die Wissenschafter, und das wissen alle Politiker. Und was passiert? – Nichts passiert! Wir haben allein auf Gemeindeebene von und zu den Gemeinden 210 000 Transfers. Und diese Transfers sind die Folge eines Systems, in dem die Verantwortung für die Erledigung einer Aufgabe und deren Finanzierung auseinanderklafft. Dafür gibt es im föderalen System Österreichs Dutzende Beispiele. Es sind nicht nur die Pflichtschullehrer, sondern es sind auch die Krankenanstalten. Wir finden das in der Siedlungswasserwirtschaft und in vielen anderen Bereichen ebenso. Das schafft in unserem föderalen System ein Paradies der Unwirtschaft­lich­keiten.

Dieses Problem muss angegangen werden, und das kann nur angegangen werden, Herr Kollege Stummvoll, durch eine Bundesstaatsreform. Wir reden schon seit mehr als zehn Jahren – Perchtoldsdorfer Pakt, sage ich über diese Reform –, und wir haben bis jetzt dazu nichts zustande gebracht. Wann werden wir denn etwas zustande bringen in diesem Bereich, wenn nicht in einer Situation, in der wir eine Regierung mit einer breiten Verfassungsmehrheit haben? – Die Neuordnung der Kompetenzen kann nur von einer solchen Regierung zustande gebracht werden. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Natürlich ist es kein einfaches Unterfangen, da gebe ich Ihnen schon recht, das ist eine komplexe Herausforderung. Aber das Beispiel der Schweiz zeigt, dass sie es nach siebenjährigen Beratungen geschafft hat, das umzusetzen. Der sogenannte neue Finanzausgleich wird, Herr Vizekanzler, mit 1. Jänner 2008 in der Schweiz in Kraft treten, mit weitreichenden Änderungen der Kompetenzverteilungen und mit weit­reichenden Änderungen im Finanzausgleich. Wenn wir das in Österreich auch schaffen, dann gelingt es uns, diese Unwirtschaftlichkeiten zu beseitigen. Dann können wir Spielraum schaffen für jene Bereiche, in denen tatsächlich das Geld fehlt, von der Kinderbetreuung über die Schulen und Universitäten letztlich bis hin zum Klimaschutz.

Aber zu dieser Bundesstaatsreform gehört auch ein Weiteres dazu, nämlich die Schaffung von mehr Verantwortlichkeit für die Aufbringung von Steuermitteln. Schauen wir uns an, wie das in Österreich ist, werfen wir einen Blick in die Länder: Die Lan­deshauptleute sind gerade mal für 3 Prozent der gesamten Einnahmen verantwortlich, nur für diese tragen sie die politische Verantwortlichkeit. Den Rest erhalten sie über den Finanzausgleich beziehungsweise über sogenannte Transfers für Wohnbau­förderung und andere Dinge, ziehen aber wie Fürstinnen und Fürsten durch die Länder und verteilen diese Gelder großzügig, für die jemand anderer politisch die Verant­wortung zu tragen hat, nämlich der Bund, der Herr Vizekanzler und Finanzminister. – Das soll ein Zukunftspakt sein? Weit und breit nichts davon zu erkennen!

 


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