Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 65

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richtige Politik für die Menschen in diesem Bereich. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: 1,7 Prozent!)

Kommen wir zu den Punkten, die heute Gegenstand der Diskussion waren.

Es gab den Vorwurf, wir hätten keine Bundesstaatsreform in den Finanzausgleich verpackt. Ja, meine Damen und Herren, die Bundesstaatsreform ist etwas, was zwar verknüpft ist mit der Frage der Finanzierung, was aber gar nicht gelöst werden soll und kann in einem Finanzausgleichsgesetz. Denn worum geht es dabei? Es geht darum, dass wir in Österreich ein föderales System haben, dass wir – und wir haben uns ja heute schon länger darüber unterhalten – ein hervorragendes System der Gesund­heitsbetreuung haben, eines der besten der Welt, dass wir ein System haben, das dafür sorgt, dass Sie in Österreich auch am Abend, in der Nacht auf die Straße gehen können und relativ sicher sein können, im Verhältnis zu anderen Ländern sehr sicher sein können, dass Sie Ihren Weg gehen können, ohne dem Risiko eines Diebstahls oder Raubes ausgesetzt zu sein. (Abg. Strache: Na ja! Bei der steigenden Krimi­nalität?!)

Österreich ist ein Land, in dem Sie ein gutes, ein hervorragendes Verkehrsnetz haben, ein Land, in dem Sie auch in der kleinsten Gemeinde sicher sein können, dass die Frage Ihres Kanalanschlusses, die Frage Ihres Wasseranschlusses zu vernünftigen Kosten gut gelöst wird.

All das funktioniert aber nur, wenn jede der Gebietskörperschaften über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Und die Voraussetzungen dafür müssen geschaffen werden aus der wirtschaftlichen Entwicklung, aus der Höhe der Steuereinnahmen und über die Verteilung aus dem Finanzausgleich.

Herr Abgeordneter Rossmann, da ist kein Platz, zu sagen, ich kürze der einen Gebiets­körperschaft das Geld, weil sie nicht brav ein paar Spitäler zusperrt – nur um bei den diversen Tipps zu bleiben, die es da zur Einsparung gibt. Da ist kein Platz, zu sagen, wenn ihr nicht folgende Bauordnung beschließt, dann gibt es künftig kein Geld mehr für eine erweiterte Wohnbauförderung. – Warum? Weil die Aufgabe der Finanzaus­gleichspartner die ist, sicherzustellen, dass wir weiter einen sozialen Wohnbau haben, sicherzustellen – und jetzt komme ich zu den Dingen, die wir vereinbart haben –, dass die Ärmsten und Allerärmsten im Lande eine gesicherte Existenz haben.

Wir haben mit diesem Finanzausgleich, und zwar als integraler Bestandteil dieses von allen – übrigens auch von Jörg Haider, Herr Abgeordneter Westenthaler – unter­schrie­benen Paktums, klar ausgemacht: Ab dem Jahr 2009 und 2010 im Vollausbau gibt es eine Mindestsicherung im gesamten Lande mit, jetzt nach Erhöhung der Ausgleichs­rate, 747 € 14 Mal. Wir benehmen uns anständig auch den Ärmsten gegenüber. Und wer Zweifel gehabt hat, ob die Länder und die Gemeinden mitmachen: Wir haben dies vereinbart. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Wes­tenthaler: 800 € Mindestlohn!)

Gut, dass Sie den Mindestlohn ansprechen. Hier haben wir 1 000 € mal 14 als Min­dest­lohn durch die Sozialpartner vereinbart. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Mindestlohn ist nur 50 € darüber!) Danke übrigens an dieser Stelle den Sozialpartnern, danke, dass sie diesen Schritt vernünftig gesetzt haben! (Abg. Ing. Westenthaler: Wer hackelt, bekommt 50 € mehr!) Es ist ein guter Schritt und einer, der dazu führt, dass Menschen, die voll arbeiten, nicht unter der Armutsgrenze verdienen sollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Kommen wir zu jenen Punkten, die noch vereinbart worden sind.

Wenn hier jemand unterstellt hätte, dass hier das Geld hergeschenkt worden wäre, dann sei er daran erinnert, dass mit diesem Finanzausgleich im Wesentlichen der Kon­solidierungsbeitrag, der in den letzten Jahren notwendig war wegen ausufernder Bun-


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