Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 66

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desdefizite, zurückgegeben wird, und zwar in dem Ausmaß, das es ermöglicht, dass wir den Staatshaushalt in den nächsten Jahren sanieren können. Wir erreichen im Jahr 2010 einen Budgetüberschuss, und daher können wir diese vorübergehende Form des Abzugs bei den Gemeinden und bei den Ländern anständigerweise als Bund nicht mehr einbehalten. Den geben wir zurück.

Zusätzlich bekommen die nachgeordneten Gebietskörperschaften, die Länder, für die Spitalsfinanzierung 100 Millionen €. Man muss sich aber bewusst sein, dass der Anteil dessen, was aus Bundesmitteln für die Spitalsfinanzierung gekommen ist, seit dem Jahr 1997 gerechnet, um mehr als das Dreifache zurückgegangen ist.

Die Länder und auch die Kommunen, die ihre Umlagen dafür zahlen oder selbst Spitäler betreiben, tragen weiterhin enorme Lasten aus dieser Spitalsfinanzierung. Der Bund kann nicht sagen, wir schauen weg, und das haben wir auch nicht getan. Wir sichern diesen Bereich ab. Wir haben ihn mit Ertragsanteilen dynamisiert, weil wir dieses Gesundheitssystem aufrechterhalten wissen wollen und weil wir wollen, dass in jedem Winkel dieses Landes dieses Gesundheitssystem funktioniert. Und daher unterstützen wir diese Anstrengungen und werden dies auch weiter tun.

Auch haben wir beschlossen – weil Sie den Reformbedarf angesprochen haben –, dass wir über die Finanzierung der Gesundheitsreform ab sofort mit allen beteiligten Partnern, auch den Finanzausgleichspartnern, eine Arbeitsgruppe einrichten und eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheit vereinbaren werden. (Abg. Mag. Rossmann: Das kennen wir schon, was dabei herauskommt!)

Wenn ich zur Pflege noch eine Anmerkung machen darf: Diesen Pakt haben alle unter­schrieben, und in diesem Pakt ist die 15a-Vereinbarung integraler Bestandteil des Textes. Dort haben wir vereinbart, dass es eine Vermögensgrenze beim Barvermögen gibt. Wir haben es deshalb gemacht, weil sie in den Heimen auch besteht. Wenn, dann muss man sie überall abschaffen. Aber dass die Heimbewohner nur noch 10 Prozent Taschengeld bekommen und die, die zu Hause die Pflege haben, das Vermögen behalten können, ist etwas, was in dieser Form nicht geht. Daher gibt es diese Vereinbarung; im Einzelfall gibt es Ausnahmen, Ausnahmen, die die Länder mit dem Bund vereinbaren können. Ich halte diese gemeinsame Vereinbarung für vernünftig und gebe den Damen und Herren Abgeordneten zu bedenken: Wenn wir das nicht wollen – was ich persönlich durchaus sympathisch finde – und sagen: Wer ein Pflegefall wird, soll in einem solidarischen System, sei es über Steuern, sei es über Beiträge finanziert, auch die notwendige Leistung bekommen, dann müssen wir ein Gesamtmodell schaffen, bei dem, unabhängig davon, ob die Kranken stationär betreut werden, durch Familienangehörige oder durch Pflegerinnen, für alle die gleichen Regeln gelten. (Abg. Haidlmayr: Das wollten wir ja! Das haben Sie abgelehnt!)

Wir haben jetzt das Problem gelöst: Legale Pflege ist möglich seit dem 1. Juli. Mit 1. Jänner gibt es eine Kostenteilung 60 : 40 – 60 der Bund, 40 die Länder –, und wir machen es möglich, die 24-Stunden-Betreuung entweder ganz offiziell angestellt oder selbständig vorzunehmen. Ich glaube, dass das eine gute Lösung ist, die wir vereinbart haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da die Frage der Kinderbetreuung durchaus kritisch gesehen wurde: Ja, diese Bun­desregierung bemüht sich, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass auch die vorschulische Betreuung verbessert wird. Und in diesem Parlament hören wir sehr oft die Frage: Was ist mit der Kindergartenmilliarde passiert, die es in den neunziger Jahren gab? – Meine Damen und Herren, ich darf daran erinnern: 1 Milliarde Schilling waren 75 Millionen €. Jetzt werden 120 Millionen € in drei Jahren mobilisiert, und gut ist es, weil es dem Land dient.

 


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