Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 93

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bucher zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.19.30

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich werden auch wir dem Bundes­haushaltsgesetz unsere Zustimmung geben, auch wenn das auf der Rednerliste nicht klar erkennbar ist.

Ich bedanke mich bei dieser Gelegenheit beim Bundesministerium für Finanzen, bei allen, die daran mitgewirkt haben, dass diese neuen Haushaltsregeln so transparent, so einfach, aber auch modern gestaltet sind und den Ansprüchen einer leistungs­orientierten modernen Wirtschaft auch gerecht werden. Wir haben in den letzten drei Jahren sehr viel darüber diskutiert. Herr Kollege Auer hat ja die wesentlichsten Inhalte schon kommentiert; dem ist nichts hinzuzufügen.

Ich glaube daher, dass wir mit diesen neuen Haushaltsregeln einen sehr weiten Schritt nach vorne gehen und dass es uns in Zukunft gelingen soll, auch die Länder und Gemeinden davon zu überzeugen, dass das ein guter und richtiger Weg ist. Ich verstehe auch sozusagen die Vorbehalte der Länder, wenn sie sagen: Na ja, im ersten Moment hört sich das alles immer sehr schön an, aber in der praktischen Umsetzung sind wir etwas geläutert aufgrund der Erfahrungen, die wir gemacht haben, und ein bisschen vorsichtig dabei, gleich allem euphorisch zuzustimmen.

Das muss man aufgrund der einzelnen Dinge, die in der Vergangenheit vorgefallen sind, auch verstehen. Aber wenn es gut ist, wenn es sich bewährt, dann – das nehme ich an, davon gehe ich aus – werden das auch alle umsetzen.

Kollege Auer! Du hast etwas angesprochen, was mich auch sehr bewegt. Es ist nicht nur die Planbarkeit, es ist nicht nur der überschaubare Rahmen und natürlich all das, was wir aus der Wirtschaft gewohnt sind und worüber wir, wenn wir uns mit der Materie beschäftigen, angesichts dieser anachronistischen Auslegung der Gesetze im ersten Moment erschrecken. Wir sollten uns auch überlegen – gerade weil uns in der vorhergehenden Debatte der ländliche Raum so sehr auf der Zunge brannte –, wie wir es schaffen, dass die kleinen Gemeinden, dass vor allem der ländliche Raum wirklich etwas von der Umverteilung der Steuermittel hat, und einmal darüber nachdenken, ob nicht die Kommunalabgabe, die Kommunalsteuer ein Hebel wäre.

Denn viele Bürgermeister, mit denen ich rede – auch ÖVP-Bürgermeister –, sagen zu mir: Hört auf mit dieser immer wieder geäußerten Phantasie vom interkommunalen Ausgleich; der funktioniert ja nicht, weil kein Bürgermeister irgendetwas hergibt! Denn der Bürgermeister von St. Veit, ein geschätzter Bürgermeister von der SPÖ (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Mitterlehner) – er ist ja ein geschätzter Bürgermeister, der viel weiterbringt –, gibt der Umlandgemeinde keinen Cent! (Abg. Dr. Mitterlehner: Das stimmt ja nicht!) Er geht zum Landeshauptmann, wenn er einen Betrieb ansiedelt, und fordert dafür zusätzliche Arbeitsmarktmittel oder irgendwelche Förderungen. Die Umlandgemeinden bluten, sie wissen nicht, wie sie ihr Wegenetz finanzieren, et cetera. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Mitterlehner: In Kärnten vielleicht!)

Da sollte man vielleicht den Schritt wagen und die Kommunalabgabe zu einer Landes­abgabe machen, und die Länder sollten es in einer fairen Umverteilung in der Hand haben, dass sie den ländlichen Raum entsprechend stärken. Das wäre ein moderner Zugang, um diese Ungerechtigkeiten auszugleichen und sich nicht allein darauf zu stützen (Abg. Grillitsch: Mit einer Zweckbindung!), dass das Einsehen der Bürger­meister so weit geht, über den interkommunalen Ausgleich etwas zu erreichen. (Beifall


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