14.18
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierung hat uns eine umfassende Reform des Haushaltsrechts im Nationalrat vorgelegt. Sie teilt in fünf Politikbereiche mit Ausgabenobergrenzen, und es kommt ein neues System der Rücklagenbewirtschaftung. Die bisherigen Einschränkungen für die Verwendung von Rücklagen entfallen, und für die Haushaltsführung des Bundes, der Länder und Gemeinden gilt in Zukunft nicht mehr nur das Ziel des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Die Gebietskörperschaften werden dezidiert dazu angehalten, nachhaltig geordnete Haushalte anzustreben. Ihre Haushaltsführung ist im Hinblick auf diese Ziele zu koordinieren. Ausdrücklich wird die Gleichstellung von Männern und Frauen, wie heute bereits angeklungen ist, bei der Haushaltsführung eingemahnt. Weiters Wirkungsorientierung, Transparenz, Effizienz und möglichst genaue Darstellung der finanziellen Lage.
In den Erläuterungen ist nachzulesen, dass es positive Erfahrungen gibt. Durch die Zusammenführung der Entscheidungs- und Ressourcenverantwortung und vor allem durch die Einführung der Flexibilisierungsklausel beim Budgetvollzug wurden in der siebenjährigen Testung eine höhere Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine gesteigerte Leistungs- und Ergebnisorientierung festgestellt.
Einen ersten Anlauf zu einer umfassenden Reform des Haushaltsrechtes hat es ja bereits im Frühjahr 2006 unter Bundeskanzler Schüssel gegeben, und jetzt kommt der Beschluss. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.20
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Ich bitte alle Damen und Herren, ihre Plätze einzunehmen, wir kommen zu einer Reihe von Abstimmungen.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert werden, in 372 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse daher zunächst über die von diesem Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und anschließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.
Da sowohl der vorliegende Gesetzentwurf als auch der vorliegende Abänderungsantrag eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Ziffern 1, 4 und 5 bezieht.
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