Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 129

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und Erkenntnissen im Rahmen dieses Ausschusses feststellen können, dass eine Allfinanzmarktaufsicht das idealste Instrument wäre, um sicherzustellen, dass diese komplizierten Finanzkonglomerate zukünftig einer optimalen Kontrolle unterzogen werden.

Ich glaube, es wurden uns viele Beispiele geliefert, die diese Maßnahmen unterstützen würden. Deshalb werden wir das auch nicht mittragen können. Wir stehen dazu, wir hätten das gerne so gelöst, wie es Kollege Rossmann in seinem Entschließungsantrag formuliert hat. Das ist ja keine Neuheit, wir haben das ja in unseren Ausschuss­fest­stellungen so deklariert und festgeschrieben. Wir wollen alles unter dem Dach der Notenbank verwaltet wissen, nämlich die gesamte Finanzmarktaufsicht.

Lassen Sie mich aber noch zu einem zweiten Teil kommen, der in § 25 Abs. 13 des BWG festgehalten ist, nämlich zur Liquiditätsreserve. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.) Da geht es darum, dass die Liquiditätsreserven der Primärbanken geregelt werden sollen.

Ich habe durchaus mit Erstaunen feststellen müssen, dass sich vor allem die Raiffeisenbanken-Chefs dagegen wehren, dass Primärbanken die Wahlfreiheit bekom­men, ihre Liquiditätsreserven selbst auf dem internationalen Kapitalmarkt zu veran­lagen, und nicht dem Zwang ausgesetzt sind, 14 Prozent ihrer Liquiditätsreserven ver­pflichtend bei der Landesbank zu veranlagen.

Das entspricht überhaupt nicht dem Liberalitätsgedanken und vor allem auch nicht dem europäischen Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Was haben wir alle uns nicht auf die Schulter geklopft, wie toll das ist: freier Kapitalverkehr kreuz und quer durch ganz Europa. Jede Bank kann ihre Krediteinlagen im Interesse der Anleger bestmöglich verzinsen. Eine tolle Sache! – Damit untergraben Sie diese Zielsetzung und werden dem nicht gerecht, was Sie ihren Anlegern versprechen.

Wir sind gegen diese Maßnahme und dafür, dass die Liberalität auch hier Einzug hält. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


14.50.42

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Kapitel ist eines, das sehr viel Arbeitszeit ausgelöst hat für eine Vielzahl der Damen und Herren, die oft bis in die Nacht hinein jene Arbeit machen, die von Wählerinnen und Wählern oft nicht gesehen wird, nämlich die invisible work des Parlaments, das ja neben der Gesetzgebung auch eine aufklärerische Funktion und eine Kontrollfunktion hat.

Dieser Aufgabe hat sich der Nationalrat mit sehr großer Intensität gewidmet. Ich erin­nere an die Diskussion im Juli, ob man den Untersuchungsausschuss beendet oder fortsetzt. Ich habe damals von dieser Stelle aus gesagt, dass ich die investigative Lust, in den Ermittlungen weiter zu gehen, weitere Aspekte aufzuklären, verstehe und fast nachvollziehen kann. Es zeigt das Engagement der Abgeordneten. Aber ich habe gleichzeitig gesagt: Wenn man diese Vorfälle, so wie sie im Ausschuss sichtbar geworden sind, erkennt, wenn man einen Rechnungshofbericht hat, der eine so klare Sprache spricht, dann muss sofort gehandelt werden.

Damals gab es hier Zweifel – offen ausgedrückt –: Wird diese Regierung überhaupt eine substanzielle Reform zustande bringen? – Heute liegt diese substanzielle Reform auf dem Tisch dieses Hauses. (Beifall des Abg. Dr. Stummvoll. – Abg. Dr. Graf: Was ist da substanziell, bitte?) – Ich komme gleich dazu, Herr Kollege Graf.

 


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