Ich habe im Ausschuss offen zugegeben, dass ich selbst noch in der Zeit, in der ich dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss angehört habe, sehr stark von der –heute sage ich – Fiktion getrieben war: Das Allerbeste ist, wenn alles in einem Haus ist.
Jener Rechnungshofbericht, der zum gleichen Schluss kommt – entweder alles Nationalbank oder alles FMA –, hat mich aber bereits bei der Beschreibung der Problematik, der Schnittstelle und der Doppelgleisigkeiten, nachdenklich gemacht.
Endgültig davon überzeugt, dass das nicht die richtige Lösung ist, hat mich die Kapitalmarktkrise des Sommers. Die unangenehmste Situation gab es in Europa in Großbritannien. Dort gibt es eine Allfinanzaufsicht – FSA –, die nicht bereit war zu erkennen, dass, wenn es kritisch ist für einzelne Institute, sofort Maßnahmen gesetzt werden müssen. Gleichzeitig gibt es eine völlig abgekoppelte Notenbank, die erst mühsam dazu gebracht werden musste, dem Bankinstitut Northern Rocks jene Hilfe angedeihen zu lassen, die notwendig ist, weil andernfalls der Schaden für die gesamte Volkswirtschaft zu groß wäre.
Im Rest der Welt, insbesondere im Bereich der Europäischen Zentralbank, wozu auch die Oesterreichische Nationalbank gehört, hat dies, genauso wie in den USA, sehr gut funktioniert. Diese Zusammenarbeit der betroffenen Institutionen ist gerade im Krisenfall notwendig. Sie soll auch bei der Aufsicht die notwendige Stärke liefern.
Ich komme zur weiteren Überzeugung in der Frage: Wie stelle ich sicher, dass nicht der Prüfer der Notenbank – über die vorher schon die Kolleginnen und Kollegen richtig gesagt haben, dass sie nicht die mit der meisten Erfahrung sind – seine Zusammenfassung schreibt, sie bei der FMA abgibt, und wenn man nachher fragt: Freunde, wie war denn das ein Jahr später? Wolltet ihr nicht eine Follow-up-Prüfung machen? Hätten wir nicht ausweiten müssen?, gesagt wird: Wir haben keinen Prüfungsauftrag gehabt! Dafür sind wir nicht zuständig! Wir prüfen nur auf Auftrag!
Der Nächste hat gesagt: Die FMA ist schuld, wo waren deren Prüfer? – Dann sind die Truppen gemeinsam dorthin marschiert, sind gemeinsam dort gewesen, aber beim Managementgespräch war wieder nur der andere dort.
Diese Doppelgleisigkeit beseitigen kann man, indem man alles in eine Behörde gibt oder indem man sehr klar die Verantwortlichkeiten feststellt. Genau das haben wir gemacht. Die gesamte laufende Banküberwachung, bestehend aus allen Prüfungshandlungen, jährliche Prüfung, Follow-up-Prüfung, Geldwäschereiprüfung, Systemprüfung, was das Risiko betrifft, der gesamte Prüfungsapparat wird ausschließlich und eindeutig bei der Oesterreichischen Nationalbank angesiedelt.
Punkt zwei: Die Nationalbank kann selbständig prüfen.
Punkt drei: der gesamte restliche Teil der laufenden Banküberwachung, bestehend aus dem laufenden Screening und der Analyse aller einzelnen Institute – das ist nichts anderes als in Wirklichkeit den Datenbestand parallel zu führen, jeden Vorgang, jede Meldung, die es gibt, jede Quartalsbilanz, jeden einzelnen Monatsbericht, ein Gesamtscreening vorzunehmen mit einer laufenden Bewertung, ob das Risiko für das Institut besteht, dass es nicht zahlen kann, dass es zu einer schwierigen Situation kommt, dass eine Verfehlung vorliegt.
Dann besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Oesterreichischen Nationalbank, diese Meldung an die FMA zu machen. Das Ganze spielt sich in einer dokumentierten Schnittstelle ab, wo eines sicher ist: Jeder muss handeln. Niemand kann sagen: Dafür war ich nicht zuständig. Es ist aber klar getrennt zwischen dem, der untersucht, und dem, der am Ende entscheidet, was zu geschehen hat.
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