Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 138

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b) Wenn ja, wer wird Zugriff auf diese Datei erhalten und treten Sie dafür ein, diese Datei auch öffentlich zugänglich machen? Wenn nein, warum nicht?

23. Wann werden Sie einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Strafdrohung für lang andauernde Freiheitsentziehung und Gewalt (Fall Kampusch) vorlegen?

24. Frau Ministerin, gestern verlautbarten Sie, Sie wollen einen eigenen Straftat­bestand für lang andauernde Gewaltbeziehungen schaffen. Wie wird diese Norm konkret ausgestaltet und wann soll sie in Kraft treten?

25. Weiters führten Sie aus, § 92 StGB sei dringend zu ändern. Eine Änderung des § 92 StGB wurde schon im Oktober vom BZÖ als Initiativantrag in das Plenum einge­bracht und wurde im Justizausschuss behandelt. Weshalb verschließen Sie sich den Änderungsvorschlägen nach dem Antrag 413/A? Was wollen Sie an § 92 StGB konkret ändern und worin unterscheiden sich Ihre Änderungen von den Änderungen des Initiativantrages 413/A in diesem Punkt?

26. Warum erscheint Ihnen z.B. für das gewaltsame und qualvolle Sterben eines Mädchens eine maximale Strafdrohung von zehn Jahren Freiheitsstrafe wie nach § 92 StGB angemessen?

27. Wie erklären Sie die Tatsache, dass es im Jahr 2005 österreichweit nur 25 Verur­teilungen wegen Quälens und Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen gab, obwohl laut Schätzung mindestens 8.000 Kinder in Österreich massiv von Verwahrlosung betroffen sind?

28. Werden Sie die BZÖ-Forderung auf ausschließlich lebenslange Freiheitsstrafen bei schweren Straftaten wie Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge unterstützen?

29. Ist es nach Ihrer dienstlichen Beurteilung gerechtfertigt, dass ein Straftäter, der ein Mädchen sexuell missbraucht, dessen Tod verursacht und damit auf der tiefsten Stufe des Unrechts steht, nicht ausschließlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird?

a) Wenn nein, warum schlagen Sie keine entsprechende Gesetzesänderung vor?

b) Wenn ja, welche Tat rechtfertigt dann nach Ihren Vorstellungen eine lebenslange Verurteilung? Nennen Sie bitte ein Beispiel.

30. Unterstützen Sie die Mindeststrafe von 10 Jahren für Sexualstraftäter nach dem BZÖ-Initiativantrag 413/A? Wenn nein, warum nicht?

31. Wann werden Sie einen Gesetzesentwurf vorlegen, der – wie von allen Parteien im Justizausschuss am 20.09.2007 gefordert, SPÖ und Grüne ausdrücklich einge­schlos­sen - die eklatanten Ungleichgewichte bei den Strafen für Eigentumsdelikte im Ver­gleich zu Delikten gegen Leib und Leben oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung beseitigt und was werden Sie konkret vorschlagen?

32. Ist Ihnen bekannt, dass laut einer Studie des renommierten IMAS-Institutes vom Mai dieses Jahres zwei Drittel der Bevölkerung ganz vordringlich bei sexuellem Missbrauch von Kindern, Drogenhandel und Gewalt in der Familie strengere Strafen fordern? Werden Sie diesen Wunsch der Bevölkerung in bester Brodascher Manier weiter ignorieren?

33. Unterstützen Sie den Beschluss des Schweizer Nationalrats, dem Volkswillen in der Frage einer lebenslangen Verwahrung von extrem gefährlichen, nicht therapier­baren Gewalt- und Sexualtätern ohne Haftprüfung zu folgen?

 


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