34. Wenn nein, warum lehnen Sie diese vom Schweizer Volk verlangte Änderung, die höchstwahrscheinlich auch der Meinung einer Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher entspricht, ab?
35. Der Opferhilfe ist im geltenden Regierungsprogramm ein eigenes Kapitel gewidmet; haben Sie Verständnis dafür, dass Opfer von Straftaten, die mit ansehen müssen, wie ihre Peiniger aufgrund Ihres Haftentlastungspaketes vorzeitig entlassen werden den Glauben an den Rechtsstaat verlieren? Wenn nein, warum nicht?
36. In der Anfragebeantwortung vom 17.10.2007 führten Sie aus, dass eine Sexualstraftat für die betroffene Familie „nicht lustig“ ist. Abgesehen von der merkwürdigen semantischen Beurteilung einer Tragödie, wie wollen Sie die Anzeigebereitschaft der Opfer steigern, wenn die Opfer wissen, dass ihr Peiniger mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht seine gesamte Strafe verbüßen muss?
37. Ebenso führten Sie am 17.10.2007 aus, dass die Mittel zur psychosozialen Prozessbegleitung für das Jahr 2008 erhöht werden. Wieso gehen Sie nicht von dem hinlänglich bekannten und bewährten Ansatz „Vorsorge ist besser als Nachsorge“ – also Verhinderung der Straftat vor späterer Schadensbegrenzung – aus?
38. Frau Ministerin, gestern erklärten Sie, dass das Berufsverbot für Sexualstraftäter einer umfangreichen Prüfung unterzogen würde, obwohl auch Sie dem Parlament gegenüber seit Monaten bei der Umsetzung der Entschließung 19/E säumig sind. Weiters kündigten Sie konkrete Vorschläge an. Wie sehen die Vorschläge konkret aus und warum wurden sie noch nicht - knapp vier Monate nach Ablauf der vom Nationalrat gesetzten Frist - vorgestellt?
39. Frau Ministerin, in der Anfragebeantwortung am 17.10.2007 wurden Sie vom BZÖ mehrfach auf die Gefährdung von Kindern in Österreich hingewiesen. Noch vor sieben Wochen sahen Sie keinen Handlungsbedarf. Jetzt äußerten Sie sich kurz in der Kronenzeitung und gestern im Parlament. Warum musste der kleine Luca erst sterben, damit Sie dieses Thema beachten?
40. Befürworten Sie eine vierteljährliche, verpflichtende ärztliche Untersuchung jedes Kindes? Wenn nein, warum nicht?
41. Gestern führten Sie aus, Sie wollten keine Änderung des ABGB bezüglich der elterlichen Obsorge vornehmen, da sich die Eltern ohnehin in der Hälfte der Fälle auf eine gemeinsame Obsorge einigen. Was ist mit der anderen Hälfte der Fälle, in denen es die Eltern nicht schaffen sich freiwillig und einvernehmlich zu einigen? Sehen Sie gerade in diesen Fällen ob des Mangels der Fähigkeit zur Einigung nicht erst recht ein Bedürfnis zur gemeinsamen Obsorge als gesetzlichen Regelfall?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wieso setzen Sie dies nicht gesetzlich um?
42. Frau Ministerin, wie stehen Sie zu dem Vorschlag, verpflichtend einen Beistand für Kinder in jedem Fall einer Missbrauchsmeldung zu installieren?
43. Sind nach Ihrer dienstlichen Beurteilung – immerhin geht es auch um strafrechtlich relevantes Verhalten – lapidare Erklärungen wie die Ihrer Kollegin Kdolsky am runden Tisch des ORF, die Ärzte hätten ihre Meldepflicht erfüllt, die Behörden gehandelt, zielführend in Bezug auf mehr Kinderschutz oder sind diese Ausdruck eines Desinteresses am Schicksal hilfloser Kinder?
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite