Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 141

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genügend Initiativen, Dringliche Anfragen, Anträge und Meinungen geben. (Beifall beim BZÖ.)

Daher lassen wir uns von unserem Weg auch nicht abbringen. Außerdem haben wir heute eine umfassende Dringliche Anfrage mit 45 sehr konkreten, direkten Fragen an die Frau Justizministerin eingebracht. – Ich freue mich sehr, dass ich den Herrn Sozial­minister hier begrüßen darf. Ich habe nicht gewusst, dass er jetzt Justizexperte der Regierung geworden ist und das Aushilfsorgan von Frau Justizministerin Berger, die uns erst vor wenigen Stunden mitgeteilt hat, dass sie an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann. Auch das ist verwunderlich, aber über die Nominierungsgepflogen­heiten der Regierung haben wir schon in der Präsidiale diskutiert.

Zum Thema selbst wollen wir heute mit dieser Dringlichen Anfrage die Stunde der Wahrheit deshalb ausrufen, weil wir einerseits den Wahrheitsbeweis (Abg. Öllinger: Und das aus Ihrem Munde! – weitere Zwischenrufe) erbringen wollen, dass in Öster­reich immer erst etwas passieren muss, damit etwas passiert. Diesen Wahrheitsbeweis werden wir jetzt erbringen. Andererseits werden wir auch den Echtheits- und Ernstheitstest dieses Paketes, das gestern von der Frau Justizministerin präsentiert wurde, durchführen.

Das wollen wir heute machen. Deswegen ist auch diese Dringliche Anfrage äußerst interessant und wichtig, denn wir hatten schon einmal, nämlich am 17. Oktober dieses Jahres, eine dringliche Anfrage zu diesem Thema.

Wissen Sie, was damals war? Ich habe mir das Protokoll ganz genau durchgelesen, und ich empfehle auch Ihnen, das Protokoll von der damaligen Besprechung und Diskussion zu lesen. Damals war noch alles in Ordnung. Damals hat niemand davon gesprochen, dass man jetzt vielleicht Gesetze ändern sollte, dass man das Strafrecht ändern sollte, dass man vielleicht eine Anzeigepflicht einführen sollte. Damals war noch nichts, weil der öffentliche Druck noch nicht so groß war.

Nach dem 17. Oktober ist Folgendes passiert – fünf Fälle, die ich jetzt beispielhaft heranziehe; alles nach dem 17. Oktober –: Zum Beispiel wurde das Schütteltrauma zweier Tiroler Zwillinge – eine furchtbare Angelegenheit! – in den Medien berichtet. Zum Zweiten: die fürchterliche Tat an der kleinen Elma in Salzburg, die mit Ober­schenkelbruch und Misshandlungsmerkmalen in das Landeskrankenhaus eingeliefert worden ist. In Niederösterreich – und das ist der dritte Fall – wurden Vorerhebungen bekannt, nachdem eine Vierjährige vom Lebensgefährten der Mutter mit einem Bügel­eisen verbrannt worden war. Der vierte Fall – auch ein besonders unglaublicher – sind die drei Babymorde von Innsbruck. Es wurde bekannt, dass aufgrund der zu kurzen Verjährungsfrist nicht mehr verfolgt werden kann. Fünf Jahre Verjährungsfrist für einen dreifachen bewussten Babymord! Das wurde bekannt! (Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.)

Der fünfte Fall ist der Fall der 26-jährigen Mutter, die am 16. Juli 2007 ihr Kind mit bloßen Händen und einem Polster erstickt hat und dafür einen ganzen Monat Haft ausgefasst hat – einen Monat Haft! Dazu kommt, dass sie nach dem Monat Haft nicht nur nach Hause geht, wo sie die Betreuungspflicht für ein fünf- und ein dreijähriges Kind hat – sie kommt nach Hause zu den beiden Kindern! –, sondern sie hat auch über das AMS einen Kurs als Kindergartenhelferin vermittelt bekommen. (Zwischenruf der Abg. Mandak.)

Das ist Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind die Fälle, die aufgetaucht sind. Der Höhepunkt und wahrscheinlich auch der meistdiskutierte Fall war der Fall Luca, wo ein kleiner Bub so stark misshandelt und geschlagen wurde, dass er daran gestorben ist, und wo ein ganzes System, ein degeneriertes, abgehobenes, realitätsfernes System von Pseudoexperten, von so manchen Beamten, aber auch von


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