so manchem falschen Beamten in der Jugendwohlfahrt versagt hat. Die Arroganz der Theoretiker haben wir in den Diskussionen gesehen, und so mancher Zynismus von Politikern ist uns auch nicht verborgen geblieben, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.
Daher sagen wir ganz klar: Der Kampf gegen die Gewalt an Kindern muss das wichtigste Thema in der gegenwärtigen Auseinandersetzung sein, weil wir diese Fälle haben und weil wir sehr froh sind, dass wir also Opposition – auch als kleine Oppositionspartei, als die kleinste – sehr viel bewirken können. Und dass wir das schon getan haben, werde ich Ihnen heute auch beweisen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.)
Ich nehme jetzt das Protokoll der Dringlichen Anfrage vom Oktober her: Wissen Sie, was damals, am 17. Oktober 2007, als all diese Fälle noch nicht bekannt waren, als dieser Druck von uns auch noch nicht so groß war, die Frau Justizministerin zur Antwort gegeben hat, als wir sie gefragt haben: Warum werden die Strafrahmen nicht erhöht? – Ich zitiere Frau Bundesministerin Berger:
„Soweit diese Frage die Strafrahmen betrifft, glaube ich, dass das derzeit bestehende System des Strafgesetzbuches von einer langfristig gewachsenen, im Großen und Ganzen durchaus ausgewogenen Balance zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben charakterisiert ist.“
Und sie hat dann weiters gesagt: „Ich glaube, insbesondere beim Strafgesetzbuch soll man nicht jedes Jahr großartige Änderungen vornehmen.“
Siehe da! Am 17. Oktober! Dann passieren die ganzen Fälle – es muss immer erst etwas passieren! –, dann haben wir dieses Thema ganz stark in der Öffentlichkeit diskutiert, und seit gestern sagt uns die Justizministerin: Ja, es soll neue Straftatbestände geben – wunderbar! –, es soll zu einer Ausweitung etwa des § 92, der die abscheuliche Handlung des Quälens von Kindern betrifft, kommen. Auf einmal geht es, auf einmal wird etwas getan! (Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.) Das finden wir grundsätzlich richtig, wir haben nur nicht das Vertrauen, dass das auch durchgesetzt und umgesetzt wird, weil das bisher eben nicht der Fall war. Das ist unsere Kritik, die wir üben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Denn es ist nicht zu akzeptieren, dass ein durchschnittlich – ich sage das jetzt sehr nonchalant – grausamer Vorsatzmord mit 20 Jahren Haft bestraft wird, dass ein Vermögensdelikt, Betrug, Finanzdelikt, was auch immer, mit 7 bis 8 Jahren Haft bestraft wird, dass aber auf der anderen Seite laut § 92 Quälen von minderjährigen, in Fürsorge befindlichen Menschen, auch kranken Menschen über eine lange Zeit mit Todesfolge derzeit nur mit maximal 10 Jahren Haftstrafe bestraft wird. Da stimmt die Balance nicht, da stimmt das Gleichgewicht nicht. Wenn in Österreich jemand zu Tode gequält wird, noch dazu ein Kind, dann muss das ganz gesondert behandelt werden, und da bin ich der Meinung, dass ein Täter bis zu lebenslang eingesperrt gehört, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht mehr in der Öffentlichkeit herumfuhrwerken darf! (Beifall beim BZÖ.)
Kommen wir zur Anzeigepflicht – auch das ist eine interessante Geschichte. Wie lange fordern wir jetzt schon die Anzeigepflicht? (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ja, auch die FPÖ, richtig, auch schon in den neunziger Jahren. Es gab immer wieder diese Forderung der Anzeigepflicht. Ich freue mich wirklich, dass wir uns endlich durchgesetzt haben, dass die Justizministerin endlich erkannt hat, dass es eine Anzeigepflicht geben soll, eine ausgeweitete, vielleicht sogar eine generelle Anzeigepflicht, die wir sehr befürworten, weil das Wegschauen endlich ein Ende haben muss, weil es nicht sein kann, dass mehr weggeschaut als hingeschaut wird, weil auch die Balance zwischen angezeigten Fällen und sogenannten Fällen, die sich im verborgenen Befin-
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