Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 144

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Ich bitte das Justizministerium – vielleicht über Sie (in Richtung Bundesminister Dr. Buchinger), vielleicht haben Sie da mehr Einfluss –, uns diese Zahlen endlich zu nennen, weil auch für die Bevölkerung wichtig ist, wie viele da herumlaufen. Wir wollen das wissen, denn wir wollen die Menschen schützen und nicht verunsichern. Das ist ganz, ganz wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Die Frau Justizministerin hat außerdem auf die Frage, warum es zu wenige lebens­lange Freiheitsstrafen gibt, gesagt und sich auf den Standpunkt gestellt – auch dies zitiere ich aus der letzten Dringlichen Anfrage dazu –:

„Zur lebenslangen Freiheitsstrafe möchte ich festhalten, dass sie überall dort vorge­sehen ist, wo sie dem Sanktionsbedürfnis schwerster Straftaten entspricht. Auch hier entspricht es meiner Auffassung“ – nämlich der Auffassung der Frau Ministerin –, „dass jeder Mensch die Chance auf Einsicht verdient und daher die lebenslange Freiheits­strafe auf wenige Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll.“

Nein! Hier gibt es Widerspruch, Frau Ministerin, sie soll nicht auf wenige Ausnahme­fälle beschränkt werden, sondern lebenslänglich soll jeder weggesperrt werden, der ein Verbrechen an Kindern in schwerer Art und Weise begeht, weil er kein Recht hat, in die Freiheit unserer Gesellschaft zu kommen und weil dieser Mensch versagt hat und daher lebenslänglich zum Schutze unserer Kinder weggesperrt werden soll!

Oder: Das Berufsverbot für Sexualstraftäter wurde am 3. Mai 2007 hier in diesem Hohen Haus von uns beantragt. Es wurde daraus – ich bin sehr froh, dankbar und glücklich – ein Vier-Parteien-Antrag – nur die Grünen wollen das wieder einmal nicht –, ein Vier-Parteien-Antrag für ein Berufsverbot für Sexualstraftäter. Am 3. Mai 2007 wurde beschlossen, dass die Regierung dem Parlament bis 1. September 2007 einen Bericht übermitteln soll. Was ist geschehen? – Es wurde kein Bericht übermittelt.

Dann fragten wir am 17. Oktober 2007 – und wir fragen das heute wieder – in der Dringlichen Anfrage: Wann kommt dieser Bericht? Wie wollen Sie das umsetzen? Wie schaffen wir es, dass Sexualstraftäter auch im Beruf nicht mehr in die Nähe von Kindern kommen? – Gestern bekamen wir plötzlich die Antwort: Da ist jetzt ein Arbeits­kreis gegründet worden, und irgendwann im nächsten Jahr werden wir das erfahren. Aber am 17. Oktober 2007 hat uns die Ministerin gesagt, da werde es eine Lösung bis spätestens Ende Oktober geben. Das ist Säumigkeit! Es wird immer verschoben, es wird nichts gemacht, und es wird weiter so sein, dass Sexualstraftäter auch in Berufen mit Kindern zusammenkommen. Das lehnen wir ab. – Sie sind hier säumig und müssen eine Lösung auf den Tisch legen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Wahl­kampfthema des BZÖ!)

Die Sexualstraftäterdatei – auch eine langjährige Forderung von uns – wird jetzt zumin­dest in einem ersten Schritt für die Exekutive umgesetzt. Wir – Sie wissen das – wollen einen Schritt weiter gehen. Wir wollen, dass diese Sexualstraftäterdatei, so wie das in manchen Bundesstaaten der USA der Fall ist, öffentlich zugänglich ist. Wir wollen, dass die Menschen wissen, wo sich Straftäter befinden, und dass es auch nicht möglich sein kann, dass sich Sexualstraftäter in der Nähe von Familien mit Kindern oder von Kinderspielplätzen oder von Kindereinrichtungen ansiedeln. (Abg. Öllinger: Ist das nicht Wahlkampfthema des BZÖ?) Das wollen wir nicht. Auch das dient dem Schutze der Kinder. (Zwischenruf der Abg. Mandak.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Thema macht betroffen. Wie viele Kinder tatsächlich von Gewalt betroffen sind, kann in Österreich niemand so genau sagen. Und allein das ist ja das Problem, dass sich hier niemand darum kümmert, wie viele es denn eigentlich wirklich sind, dass wir kein gesichertes Zahlenmaterial haben. Im EU-Raum gibt es dazu einige Studien. Zum Beispiel sagt die Statistik, dass in Deutschland auf einen belegten Fall von Kindesmissbrauch 150 Fälle passieren, von


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