Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 145

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denen niemand erfährt. In Frankreich ist das Verhältnis 1 : 300, und in Österreich schätzt man, dass bis zu 20 Prozent der österreichischen Familien mit Gewalt und Gewalt an Kindern in Berührung gekommen sind.

Sogar eine andere Statistik lässt aufhorchen, nämlich dass auch Frauenhäuser immer stärker von Frauen mit Kindern frequentiert und aufgesucht werden. Im Jahre 2006 sind 565 Frauen mit 542 Kindern geflüchtet und in Frauenhäuser gekommen, sind dort untergekommen.

Es gibt erschreckende Gefährdungsmeldungen auch im Jugendamt Wien. In den letz­ten drei Jahren ist die Zahl der entsprechenden Meldungen – Anzeigepflicht gibt es ja keine – an die Jugendwohlfahrt in Wien von 6 000 auf 11 529 gestiegen. Das ist beachtlich, und da darf man nicht wegschauen. Deswegen wollen wir dieses Thema, wann immer es geht, mit Ihnen diskutieren und auch Lösungen vorschlagen.

Wir haben ein ganzes Bouquet an Lösungen vorgeschlagen, beispielsweise mit dem Initiativantrag 413/A. – Das ist auch der Unterschied zur FPÖ; auch wenn Sie jetzt gleich wieder schreien werden. (Abg. Dr. Haimbuchner: Herr Westenthaler schreit ...!) Es nützt nichts, irgendeinen Entschließungsantrag als dringlich zu bezeichnen, der dann Allgemeinformulierungen enthält, die leicht abgelehnt werden können – auch von den anderen Fraktionen. Sie müssen sich einmal die Mühe machen – Sie sind ja dreimal so stark wie wir, wir schaffen das mit unseren Abgeordneten und mit unserem kleinen Apparat –, einen umfassenden Initiativantrag einzubringen. (Abg. Öllinger: Sind Sie so schwach?) Wir haben einen Initiativantrag eingebracht, mit dem wir die Verdoppelung aller Strafen von Verbrechen an Kindern festsetzen wollen – die Strafrahmen müssen verdoppelt werden! (Beifall beim BZÖ) – und § 92 und § 207 reparieren wollen. (Abg. Strache: Und was haben wir gestern gemacht?) Machen Sie einen Initiativantrag, und dann werden Sie sehen, dass das gescheiter ist. (Abg. Strache: Sie sind eine billige Kopie, Herr Westenthaler!)

Wir sind der Meinung, dass im Strafgesetzbuch der gesellschaftliche Wert, ich sage sogar, die starke Zuneigung, die Liebe, die wir alle gegenüber unseren Kindern emp­finden – da kann man ja niemandem einen Vorwurf machen –, dass diese zu wenig ... (Abg. Öllinger: Mir kommen die Tränen!) – Das ist die typische Antwort. Herr Öllinger sagt: „Mir kommen die Tränen“ bei diesem Thema! (Abg. Öllinger: Nein! Bei Ihrer Rede!) Das ist zynisch. Sie sind wirklich ein erbärmlicher Zyniker, Herr Öllinger, der nicht einmal bei diesem Thema die Ernsthaftigkeit und die Dramatik erkennt! Schämen Sie sich dafür, Herr Öllinger! Das ist wirklich unglaublich. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Denken Sie an Ihr Wahlkampfthema! Gehen Sie in sich!)

Wir sind der Meinung, dass der Schutz des Kindes im Strafgesetzbuch eine absolute Sonderstellung erfahren soll, die mit unserem Initiativantrag auch gewährleistet wird. Wir werden heute weitere Anträge einbringen zur Abschaffung der Verjährungsfristen, zur Anzeigepflicht, aber auch zur Untersuchungspflicht – den Sie ja gestern von uns kopiert haben –, dass Kinder auch bei Ärzten untersucht werden müssen – jawohl! –, damit dann im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht auch mehr Fälle aufgedeckt werden können und der Schutz für die Kinder gewährleistet ist.

Jedes einzelne Kind, das in diesem Land zu Schaden kommt, ist ein Kind zu viel. Daher kann es nicht genügend Diskussion, Debatte und Aufklärung geben. Daher muss es auch eine Diskussion über die Strafrahmen geben. (Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.)

Herr Sozialminister! Ich hoffe, Sie sind firm in der Materie, und ich hoffe, Sie machen uns jetzt gute Vorschläge – Sie werden sich ja sicher mit dem Justizministerium bera­ten haben –, wie wir dazu kommen, dass es keinen gelockerten Strafvollzug für


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