Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 146

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Kinderschänder gibt, dass es schärfere Strafen gibt und dass das Kind ins Zentrum des Schutzes auch des österreichischen Strafrechts kommt.

Herr Minister, ich weiß, dass Sie sehr kinderliebend sind und dass Sie sehr gut mit Kindern umgehen können. Ich bin gespannt, wie Sie heute diese Anfrage beantworten, und hoffe auf gute Vorschläge. (Beifall beim BZÖ.)

15.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister. (Abg. Dr. Jarolim: Charakterlos und hinterfotzig! – Abg. Öllinger: Ja, das stimmt!)

Herr Abgeordneter Jarolim, ich erteile Ihnen dafür jetzt einen Ordnungsruf. (Abg. Ing. Westenthaler: Ordnungsruf-Kaiser Jarolim! – Abg. Sburny: „Erbärmlicher Zyni­ker“ darf ...!)

Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.27.19

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten des Hohen Hauses! Das Schicksal des kleinen Luca hat den Herrn Klubobmann Wes­tenthaler, das BZÖ, aber – wie ich denke – uns alle betroffen gemacht und viele Emotionen ausgelöst. Das unermessliche Leid, das dem kleinen Kind zugefügt wurde, soll und wird zum Anlass genommen werden für ein ehrliches Bemühen, Schwach­stellen beim Schutz der Kinder vor Gewalt zu suchen und konkrete weitere Verbes­serungen in Angriff zu nehmen.

Ich freue mich und bedanke mich auch dafür, dass in dieser Woche viele der Herren Abgeordneten im Hohen Haus – und ich heute auch wie einige von Ihnen – das „White Ribbon“ tragen, das auch ein sichtbares Zeichen ist, dass Männer Gewalt von Männern entgegentreten und dass sie mit in einer Reihe stehen, insbesondere Gewalt an Frauen und Kindern zu ächten.

Freilich gilt es zu klären, warum es trotz eines engmaschigen Betreuungsnetzes von Jugendwohlfahrtsträgern, Kindergärten, Schulen, der Gesundheitsverwaltung, privaten Einrichtungen, Sportvereinen und vielen gesellschaftlichen Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, immer wieder möglich ist, dass Gewalt an Kin­dern – schwere und schwerste Gewalt an Kindern – ohne Reaktion bleibt. Es gilt, dafür zu sorgen, dass diese Gewalt dort, wo sie stattfindet, rasch erkannt und beendet wird und auch der gerechten Strafe zugeführt wird.

Vor allzu schnellen Befunden und Verantwortungszuweisungen muss natürlich auch hier gewarnt werden, weil die Gefahr besteht, dass man versucht, ein richtiges Anliegen in die falsche Richtung zu lösen. Wichtig ist aber, dass alle Behörden und Stellen bemüht sind, ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Kinder zu erbringen.

In diesem Gesamtzusammenhang und in diesem Geiste und dieser Haltung beant­worte ich in Vertretung der Frau Bundesministerin für Justiz die gestellten Fragen im Einzelnen wie folgt:

Ich beantworte zuerst die Fragen 1 bis 4, 8, 23 bis 27, 29, 30, 36, 37 und 39 in einem Zusammenhang, weil zwischen diesen Fragen ein enger inhaltlicher Zusammenhang besteht.

Selbstverständlich ist der gesamten Bundesregierung – ich denke und bin davon überzeugt, auch dem Hohen Haus – der Schutz von Kindern vor gewaltsamen Über-


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