Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 156

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Zwei weitere Punkte möchte ich im Folgenden ansprechen. Zum einen wird es in diesem Hohen Haus sicher niemand bestreiten, dass eine wirksame Kontrolle zum Schutz unserer Kinder sichergestellt werden muss. Und jeder, der sich mit der Prob­lematik der Kontrolle auseinandergesetzt hat, weiß aber auch, dass gewalttätige Eltern versuchen, sich dieser Kontrolle geschickt zu entziehen, indem sie häufig den Wohn­sitz wechseln, häufig den Hausarzt wechseln, und somit ihre Gewaltexzesse unent­deckt bleiben. Das ist aber nicht die einzige Ursache, wieso es oft so lange dauert, bis man einen Misshandlungsvorwurf dingfest machen kann.

Das nächste Problem, das ich jetzt anspreche, mag vielleicht einfach klingen, aber hier eine Änderung vorzunehmen wäre sehr wichtig im Hinblick auf die Vermeidung von Misshandlungen von Kindern im frühesten Alter: Gewalt gegen Kinder in der Familie wird nur allzu oft bis zum Beginn der Schulpflicht, bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes nicht erkannt, da erst ab diesem Zeitpunkt regelmäßige ärztliche Kontrollen stattfinden.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Mag. Gernot Darmann, Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen betreffend vierteljährliche verpflichtende ärztliche Untersuchung von Kindern in Österreich

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen.

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutze der Kinder in Österreich vor Gewalt einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Eltern zu einer vierteljährlichen ärzt­lichen Untersuchung ihrer Kinder bis zum Schuleintrittsalter verpflichtet und die Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe an die Einhaltung dieser Pflicht bindet.“

*****

Dies zum einen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Ein Wahnsinn ist das!)

Zum anderen möchte ich auch den Punkt der Verjährung von Straftaten an Kindern ansprechen. (Abg. Öllinger: Geben Sie den Eltern auch die vier Tage Urlaub?) – Herr Kollege, melden Sie sich dann zu Wort bei diesem Thema! Schreien Sie nicht bei jeder einzelnen Wortmeldung heraus, auch wenn das Thema noch so sensibel ist! (Abg. Öllinger: Nein, nur bei Ihrer!) Das ist unglaublich, Herr Kollege Öllinger! Wirklich! Sie sind so lange hier im Haus und haben absolut kein Benehmen in der Diskussion. Bitte, melden Sie sich zu Wort! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Schüssel. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Es ist gut, dass die Leute das mitbekommen, auch hier oben auf der Galerie, wie Sie sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. – Melden Sie sich zu Wort, Herr Kollege, wenn Sie etwas zu sagen haben! Vielleicht ist es auch etwas Sinnvolles. (Abg. Öllinger: Könnte sein!)

Nun zur Thematik der Verjährung von Straftaten an Kindern. Auch hier muss es nach unserer Meinung ein Umdenken in der Strafrechtsgesetzgebung geben. Es ist nicht nur


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