Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 157

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die Meinung, sondern auch eine Forderung des BZÖ, dass eine Verjährung von Straf­taten an Kindern erst mit der Volljährigkeit dieser Kinder beginnen kann. Und zwar aus dem Grund, dass es nicht sein kann, wenn man dieses Beispiel heranzieht, dass ein Kind im Alter von sieben, von zehn Jahren gewalttätig misshandelt wird, ein Opfer von Gewalt wird und hier eine Verjährungsfrist von vielleicht drei Jahren, fünf Jahren besteht, das Kind aber keiner freien Willensentscheidung nachkommen kann, da es sich vielleicht auch noch unter Druck gesetzt fühlt und sich nicht frei dazu entschließen kann, dieser Straftat entsprechend entgegenzutreten. Aus diesem Grund darf die Verjährung einer Straftat, einer Gewalttat an Kindern erst ab der Volljährigkeit, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beginnen. (Beifall beim BZÖ.)

In diesem Zusammenhang darf ich einen weiteren Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Verbrechen an Kindern dürfen nicht verjähren

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen.

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat bis 31. Jänner 2008 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, nach dem die Verjährung von allen Straftaten an Kindern jedenfalls frühestens mit der Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes endet und nach dem die Verjährung von Delikten mit schwerer Dauerfolge sowie mit Todesfolge generell ausgeschlossen ist.“

*****

Ich bitte um Unterstützung unserer Anträge. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Darmann eingebrachten Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Entschließungsanträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Mag. Gernot Darmann, Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen betreffend vierteljährliche verpflichtende ärztliche Untersuchung von Kindern in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Ing. Wes­tenthaler, Scheibner, Kollegin und Kollegen „Gewalt gegen Kinder – Stunde der Wahrheit für Berger“ in der Nationalratssitzung am 06.12.2007

Angesichts der jüngsten Fälle von Kindesmisshandlungen in Österreich – wie der erschütternde Fall des 17-Monate alten Luca, der von seinen Eltern zu Tode gequält wurde – tritt einmal mehr das Versagen der Behörden, vor allem das der Jugend­wohlfahrt auf schmerzhafte und tragische Weise zu Tage. Diese Problematik, Gewalt an Kindern, hat in Österreich in den letzten Jahren in der Tat unfassbare Ausmaße angenommen: allein in Wien wurden im Vorjahr 640 Kinder von ihren überforderten


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