Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 158

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und daher gewalttätigen Eltern misshandelt – wobei dies nur die offizielle Ziffer ist, die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich viel, viel höher – und mussten aus der Familie heraus­genommen werden.

Diesen Kindern konnte wenigstens noch geholfen werden, für den kleinen Luca kam jedoch jede Hilfe zu spät.

Das Tragische daran ist auch, dass 90% der Kindesmisshandlungen mit letztlich tödlichem Ausgang dem Jugendamt vorher bekannt waren – so wie der Fall des kleinen Luca – dieses jedoch nicht wirksam einschritt. Der Bub wurde in Kranken­häusern in Tirol (am Wohnort der Mutter) und in Niederösterreich (am Wohnort des Stiefvaters) mit gebrochenen Armen, zahlreichen Hämatomen am ganzen Körper und sichtbaren Narben eingeliefert und doch blieben die zuständigen Behörden untätig!

Kindern wird in Österreich Gewalt angetan, sie werden misshandelt und sogar getötet und die Behörden schauen zu beziehungsweise weg! Das muss ein Ende haben!

Dazu ist die Einführung eines wirksamen Kontrollinstrumentes in Österreich notwendig, in Form einer vierteljährlichen verpflichtenden ärztlichen Untersuchung von Kindern bis zum Schuleintrittsalter – ähnlich den ärztlichen Untersuchungen von Neugeborenen, die im Mutter-Kind-Pass vermerkt werden – die über die E-Card an ein zentrales Melderegister gelangen, um Misshandlungen durch die Eltern rechtzeitig erkennen und weitere Verletzungen verhindern zu können. Sollten zwei Termine ohne Angabe von Gründen versäumt werden, muss die Jugendwohlfahrt informiert und zum Einschreiten befugt werden. Darüber hinaus sollte der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und der Familienbeihilfe an die Durchführung dieser Untersuchungen gekoppelt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutze der Kinder in Österreich vor Gewalt einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Eltern zu einer vierteljährlichen ärzt­lichen Untersuchung ihrer Kindern bis zum Schuleintrittsalter verpflichtet und die Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe an die Einhaltung dieser Pflicht bindet.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gewalt gegen Kinder – Stunde der Wahrheit für Berger

betreffend Verbrechen an Kindern dürfen nicht verjähren

Nach der Opfertabelle des Bundeskriminalamtes wurden im letzten Jahr mehr als 700 Verurteilungen von Straftaten an unter Zehnjährigen statistisch erfasst. Dabei waren allein knapp 200 Kinder unter sechs Jahren von Gewaltdelikten betroffen. In Wien gab es im selben Jahr genau 10.045 Meldungen über Kindesmisshandlungen an das Jugendamt, in Oberösterreich gingen rund 5.000 Meldungen dieser Art bei den Behörden ein. Der größte Teil der Meldungen bezog sich auf Vernachlässigung und psychische Gewalt. Weiters leben nach Schätzungen österreichweit mindestens 8.000 verwahrloste Kinder.

 


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