Die insgesamt erschreckend hohe Anzahl von Vergehen und Verbrechen an Kindern muss dringender Auftrag an alle an der Verwaltung und Gesetzgebung Beteiligten sein, unsere Kinder besser zu schützen. Dies gilt erst recht, da Experten gerade bei kindlichen Opfern regelmäßig von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen. Auch der letzte Strafrechtsliberalisierer muss nun davon überzeugt sein, dass es dringlich und richtig ist, unsere Kinder umfassend zu schützen und Personen, die Straftaten an Kindern begehen, so lange wie möglich als Gefahrenquelle für weitere Kinderseelen von diesen fernzuhalten. Kinder sind unsere Zukunft!
Durch die mediale Berichterstattung in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten sind wieder schreckliche Gewaltverbrechen an Kindern und Kleinkindern einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Besonders der schockierende Fall des 17-monatigen Luca, der nach langem Martyrium qualvoll sterben musste, sowie der Vorfall in Wien, das so genannte Sex-Attentat am 13.09.2007 an einem sechsjährigen Mädchen auf der Toilette der Volksschule Kindermanngasse, und der fortgesetzte Missbrauch an mindestens sechs Mädchen durch einen 63-Jährigen in einem Vorarlberger Kinderdorf haben verdeutlicht, dass Kindern in unserer Gesellschaft ein zu geringer Wert beigemessen wird und sie zu wenig vor Rechtsbrechern geschützt werden. Gleichermaßen zeigt dies der Fall des Kinderschänders aus Innsbruck. Dieser hatte im vergangenen Jahr serienweise Mädchen sexuell missbraucht und war daraufhin lediglich zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Besondere Mahnung und Antrieb müssen die vier weiteren in der letzten Woche bekannt gewordenen Fälle von schwerer Kindesmisshandlung in Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg sein.
Geradezu unerträglich ist die Tatsache, dass der schlimme Zustand des kleinen Luca den Behörden bekannt war - immer wieder wurde der Bub in Krankenhäuser in Tirol am Wohnort der Mutter und in Niederösterreich am Wohnort des Stiefvaters mit gebrochenen Armen, Hämatomen am ganzen Körper und sichtbaren Narben eingeliefert. Obwohl die Krankenhäuser die Behörden über den Zustand des Kindes informiert hatten, sah man bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft in Schwaz offenbar keinen Grund, wirksame Maßnahmen zum Schutz des Kleinkindes einzuleiten.
Nach Aussage des Obmanns des Vereins Dialog für Kinder, Günther Tews, ist das Schicksal des Buben jedoch kein Einzelfall: Rund 90 Prozent der Fälle von Kindesmisshandlung mit letztlich tödlichem Ausgang waren dem Jugendamt vorher bekannt. Ein sträfliches Unterlassen, das ob seiner Verantwortungslosigkeit nicht zu begreifen ist.
Wenn nicht die eigenen Eltern für das Wohlergehen ihrer Kinder sorgen können, haben Kinder offenbar keine verlässlichen Vertreter ihrer Interessen. Dabei brauchen gerade Kinder Zu- und Fürsprache, erst recht, wenn die Eltern hierzu nicht in der Lage sind oder die Gefahr gar von diesen ausgeht. Darüber hinaus lässt die geschätzte Zahl von 8.000 verwahrlosten Kindern in Österreich größte Befürchtungen aufkommen - da stellt es sich als Skandal dar, dass das entsprechende Delikt vor Gericht kaum eine Rolle spielt: Lediglich 25 Verurteilungen wegen "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen" gab es laut gerichtlicher Kriminalstatistik im vorvergangenen Jahr.
Allerdings kann die hohe Zahl von verwahrlosten Kindern, die niedrige Zahl der Verurteilungen und die erschreckend hohe Anzahl der Fälle, in denen die Behörden schlicht untätig bleiben, nicht besonders verwundern, da ein skandalöses Verhältnis von Personalressource und zugewiesenen Aufgaben in den Behörden der Jugendwohlfahrt herrscht: Ein Sozialarbeiter hat zwischen 80 und 100 Kinder aus schwierigen Verhältnisses mit „Erziehungsmaßnahmen“ zu betreuen. Mehr als eine Alibifunktion kann mithin ob dieser Arbeitsbelastung schlicht nicht erfüllt werden. Hier muss eine
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