massive Aufstockung des Personalbestandes erfolgen. Kinder müssen vom Staat geschützt werden!
All diese Geschehnisse haben zu Recht wegen der Abscheulichkeit der Taten, wegen der Untätigkeit der Behörden sowie wegen der viel zu geringen Strafdrohung und teilweise skandalös geringen Verurteilungen starke Empörung in der Bevölkerung und in den Medien ausgelöst. Erst letzte Woche wurde eine Frau, die ihr Kind nach der Geburt erstickt hat, nur zu einem Monat unbedingt und 17 Monaten bedingt verurteilt. Das AMS will diese Frau sogar als Kindergartenhelferin vermitteln!
Nichtsdestotrotz dürfen neben den Fällen in der Presse die alltäglichen kindlichen Opfer von Straftaten nicht vergessen werden. Gerade bei den weniger spektakulären Tatbegehungen an Kindern im Alltag herrscht generell ein geringes Problembewusstsein. Damit geht die regelmäßig von Kriminalisten angeführte hohe Dunkelziffer einher. Das BZÖ kämpft nicht erst seit den aktuellen Vorfällen für die Rechte der Kinder und setzt sich für das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit ein. Der Wert der Kinder für die Gesellschaft muss sich umfassend im Strafrecht widerspiegeln - nicht nur bei Gewalt gegenüber Kindern! Denn Kinder werden nicht nur Opfer von abscheulichen Gewalt- oder Sexualdelikten, sie werden auch Opfer ganz „alltäglicher“ Delikte wie Diebstahl, Raub oder Nötigung. In jedem Fall werden sie aber lebenslang traumatisiert. Deshalb muss – wie nach dem BZÖ-Initiativantrag 413/A – eine Strafrahmenverdopplung bei einer Tatbegehung an Kindern erfolgen!
Insgesamt muss eine wirksame Kontrolle zum Schutz der Kinder sichergestellt sein. Da Jugendschutz weitgehend Ländersache ist, gibt es österreichweit keine einheitliche Vorgangsweise bei einer Meldung an das Jugendamt. Wiens Kinderanwältin Monika Pinterits fordert im Kampf gegen Gewalt an Kindern daher zu recht eigene Kinderschutz-Teams in Spitälern und eine bessere bundesweite Vernetzung aller Jugendämter. Gewalttätige Eltern wechseln erfahrungsgemäß oft Wohnsitz und Hausarzt, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden. Außerdem bleibt Gewalt gegen Kinder in der Familie bis zum 6. Lebensjahr, also dem Beginn der Schulpflicht, oft unentdeckt. Weiters darf die Verjährung von Straftaten an Kindern erst mit deren Volljährigkeit beginnen, da diese frei sein müssen in der Entscheidung eine Strafverfolgung zu verlangen und nicht mit einer Verjährung der Delikte konfrontiert sein dürfen. Dies belegt der Fall der 54-jährigen Tirolerin, die am 14. Juni 2007 festgenommen wurde, nachdem Anfang Juni im Kellerabteil eines Innsbrucker Mehrparteienhauses drei Babyleichen entdeckt worden waren. Zwar steht für die Staatsanwaltschaft Innsbruck fest, dass die Frau strafrechtlich relevante Schuld auf sich geladen hat und dies auch nicht leugnet. Dennoch kann sie dafür wegen der viel zu kurzen Verjährungsfrist des § 79 StGB nicht mehr belangt werden. Dem kann mit einer bundesweiten Erfassung von Meldungen, die Kinder betreffen, mit einer Anzeigepflicht, einer Verjährungshemmung und mit einer Untersuchungspflicht für Kinder entgegengewirkt werden.
Wegen des skandalösen Zustandes des Kinderschutzes in Österreich und der schlicht unbegreiflichen Untätigkeit der Bundesregierung stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen.
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat bis 31. Jänner 2008 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, nach dem die Verjährung von allen Straftaten an Kindern jedenfalls frühestens mit der Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes
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