Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 170

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

der Grünen, dessen Namen ich auch zu Recht vergessen habe, assistiert worden sind. (Abg. Broukal: Wissen Sie den eigenen Namen noch?)

Meine Damen und Herren! Aber eines hat er gesagt, der Abgeordnete von den Grünen, und zwar ... (Zwischenruf der Abg. Mandak.) Ja, danke für den Hinweis! Wir haben im Gegensatz zu dem, was da jetzt aufgezeigt wird, nicht gesagt, dass wir mit allem einverstanden sind, was von den Ministerien kommt. Es war auch meine Fraktion nicht mit allem einverstanden, was ich in meinem Ressort gemacht habe. Das ist eine andere Art von Politik als die, mit der wir jetzt konfrontiert sind. Wir waren immer sehr, sehr skeptisch bezüglich mancher Maßnahmen der Justizminister – aber natürlich auch anderer Minister –, vor allem waren wir skeptisch, was die Freigänge anlangt. In anderen Bereichen hat es aber auch wirklich Verschärfungen gegeben.

Eine berechtigte Kritik betraf die Frage der Jugendwohlfahrt als Kompetenz in den Landtagen. Nur kann man es nicht so flapsig machen, wie es der Abgeordnete von den Grünen getan hat, der meinte: Diskutieren Sie das lieber in den Landtagen! – Nein, denn es ist schon eine Frage des Nationalrates, warum in Vorarlberg Jugendfragen anders behandelt werden als im Burgenland! Das kann doch nicht wirklich der Fall sein! Das gehört bundeseinheitlich geregelt oder zumindest koordiniert. Darüber sollten wir hier diskutieren, anstatt sich hier in Polemik zu ergehen, wie Sie das tun!

Folgenden Punkt möchte ich hier auch noch anführen: Wir haben gesagt, „Gewalt an Kindern“ ist die Hauptproblematik. Aber wir müssen uns auch damit auseinander­setzen, dass oft auch Gewalt von Kindern gegen Kinder ausgeübt wird. Und dagegen gibt es viel zu wenig präventive Maßnahmen und auch Maßnahmen als Reaktion darauf.

Ich sage hier ganz offen: Man soll Kinder selbstverständlich nicht einsperren, wenn sie Straftaten oder Gewalttaten begehen, auch dann nicht, wenn sie gegen Kinder gerichtet sind, aber man muss signalisieren, dass es eine Reaktion darauf gibt, wie zum Beispiel in Form der Unterstützung, der Betreuung, der Behandlung, der Re­sozialisierung. Da darf die Reaktion nicht fehlen. Es haben schon zahlreiche Experten gesagt, wenn Kinder im Alter von 13 oder 13,5 Jahren Straftaten verüben, die keine Reaktion hervorrufen, dann sind diese die Ersten, die mit 14 oder 15 Jahren in den Strafanstalten sitzen. Genau das wollen wir vermeiden! Hier muss man früher ansetzen, meine Damen und Herren.

Natürlich ist es richtig, dass die Strafe allein, wie es Kollege Rasinger gesagt hat, zu wenig ist, aber ohne Strafe und ohne Strafandrohung geht es auch nicht. Der Rechts­staat muss schon auch glaubwürdig sein, und das auch in Hinblick auf bedingte Entlassungen oder Freigänge. Die kann man nicht flächendeckend durchführen, vor allem nicht bei Sexualdelikten. Das kann man nicht akzeptieren.

Im Sinne der besseren Vernetzung der Jugendwohlfahrtsbehörden und einer generel­len Anzeigepflicht und auch einer besseren finanziellen Dotierung der Jugendwohl­fahrts­behörden bringe ich nun zwei Entschließungsanträge der Abgeordneten Westenthaler, Darmann und Scheibner ein.

Erster Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit den Ländern eine deutlich bessere personelle und finanzielle Dotierung der Jugendwohlfahrt sicherzu-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite