stellen, um eine wirksame Hilfestellung bei Gewalt an Kindern, Vernachlässigung und Verwahrlosung zu gewährleisten.“
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Zweiter Antrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Gesetzesentwürfe vorzulegen, die die Schaffung einer bundesweiten Vernetzung und Koordinierung der Jugendwohlfahrtsbehörden der Länder vorsehen, diesen ein wirksameres Eingreifen insbesondere in Fällen der Gefährdung von Kindern durch Gewalt auferlegen sowie eine generelle Anzeigepflicht bei begründetem Verdacht auf Gewalttaten an Kindern vorsehen.“
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Meine Damen und Herren, Sie alle sind eingeladen, diese beiden Anträge zu unterstützen, damit Sie dann auch in konkreten Gesetzen umgesetzt werden können. (Beifall beim BZÖ.)
16.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden Entschließungsanträge, die soeben eingebracht wurden, sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Mag. Gernot Darmann, Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen betreffend bessere personelle und finanzielle Dotierung der Jugendwohlfahrt
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Kollegin und Kollegen „Gewalt gegen Kinder – Stunde der Wahrheit für Berger“ in der Nationalratssitzung am 06.12.2007
Nach der Opfertabelle des Bundeskriminalamtes wurden im letzten Jahr mehr als 700 Verurteilungen von Straftaten an unter Zehnjährigen statistisch erfasst. Dabei waren allein knapp 200 Kinder unter sechs Jahren von Gewaltdelikten betroffen. In Wien gab es im selben Jahr genau 10.045 Meldungen über Kindesmisshandlungen an das Jugendamt, in Oberösterreich gingen rund 5.000 Meldungen dieser Art bei den Behörden ein. Der größte Teil der Meldungen bezog sich auf Vernachlässigung und psychische Gewalt. Weiters leben nach Schätzungen österreichweit mindestens 8.000 verwahrloste Kinder.
Diese Problematik, Gewalt an Kindern, hat in Österreich in den letzten Jahren in der Tat unfassbare Ausmaße angenommen und die Jugendämter sind offenbar nicht in der Lage hier wirksam einzuschreiten beziehungsweise schlicht überfordert. Ein Sozialarbeiter hat zwischen 80 und 100 Kinder aus schwierigen Verhältnisses mit „Erziehungsmaßnahmen“ zu betreuen. Mehr als eine Alibifunktion kann mithin ob dieser Arbeitsbelastung schlicht nicht erfüllt werden. Hier muss eine massive Aufstockung des Personalbestandes erfolgen. Kinder müssen vom Staat geschützt werden!
Daher fordern die unterzeichneten Abgeordneten die sofortige Umsetzung folgenden
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