sehr interessante Neuigkeiten gebracht. Ich werde mich jetzt mit dem generellen Lob für die Beamten des Justizministeriums zurückhalten, obwohl ich es auch gerne machen würde, aber ich will niemandem schaden, deswegen mache ich es nicht. (Abg. Dr. Haimbuchner: Ihnen glaubt ja keiner irgendetwas, Herr Westenthaler, nicht einmal ein Lob!) Aber es war eine gute Arbeit, eine gute Beantwortung, eine ausführliche Beantwortung und auch eine Bestätigung für die Richtigkeit dieser Dringlichen Anfrage.
Vor allem war es auch interessant, weil wir heute – und wir haben lange darum gekämpft, seit vielen, vielen Wochen, seit Monaten – erstmals auch erfahren haben, nach welchen Deliktsgruppen sich die bedingt vorzeitig entlassenen Häftlinge aufgliedern. (Ruf bei der FPÖ: Deine Redezeit ist gleich aus!) Und das ist schon etwas, was mich sehr bedenklich stimmt (Abg. Strache: Er fühlt sich betroffen, das ist klar!) und was auch ein Alarmsignal sein müsste, denn immerhin 88 einschlägig Verurteilte, das heißt Sexualstraftäter, sind bedingt vorzeitig entlassen worden.
Auch wenn wir jetzt die untere Grenze der kolportierten – es gibt ja keine wirklichen Zahlen – Rückfallsraten von 15 bis 20 Prozent heranziehen, sagen wir, 20 Prozent, dann würden wir – und das ist jetzt abgerundet – davon ausgehen müssen, dass es 17 von diesen 88 Sexualstraftätern wieder tun. Das möchte ich am Ende noch einmal dazusagen, weil das eine bedenkliche Zahl ist, weil wir neben den 35 Mördern und 893 nach Drogen- und Suchtgiftdelikten vorzeitig Entlassenen eben diese eine Gruppe von 88 Sexualstraftätern haben.
Deswegen verstehen Sie auch unsere Sorge und unsere Anträge und unseren Appell, bedingte vorzeitige Entlassungen und einen gelockerten Strafvollzug für Sexualstraftäter und im Speziellen für Kinderschänder nicht zuzulassen und zu überdenken. Das ist, glaube ich, notwendig im Sinne des Schutzes unserer Kinder, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Herr Kollege Rasinger, zur Anzeigepflicht und zu Ihrer Meinung, dass das nichts bringt, weil die Leute dann mit den Kindern nicht mehr hingehen: Ich erinnere Sie an das Jahr 2001, da haben wir gemeinsam in der Koalition eine Ausweitung der Anzeigepflicht für Ärzte beschlossen, da waren Sie dabei. Wir haben eine Ausweitung beschlossen, und ich meine, dass in Kombination mit der quartalsmäßigen Untersuchungspflicht, die ich für wirklich dringend erachte, die Anzeigepflicht völlig gerechtfertigt ist, weil jeder weiß, dass er zu dieser Pflichtuntersuchung mit seinem Kind gehen muss und dass, wenn er nicht hingeht, dann jemand dazu veranlasst ist – in dem Fall das Ministerium –, die Jugendwohlfahrt loszuschicken, um nachzusehen.
Ich denke schon, dass man hier präventiv den einen oder anderen Fall vielleicht verhindern kann. Darum geht es. Auch wenn wir nur einen Fall damit verhindern können, ist es eine gute Maßnahme. Das wäre unsere Idee zu diesen Fragen.
Und jetzt zum Schluss zur FPÖ und auch zum Kollegen Strache: Herr Kollege Strache, glauben Sie mir, mir ist das völlig egal, und ich trete da mit Ihnen in keinen Wettbewerb ein. (Abg. Strache: Wir sind eh in keinem Wettbewerb! Sie liegen bei einem unbedeutenden Prozent!) Wer zuerst welche Initiative wann eingebracht hat, das ist mir bei diesem Thema völlig egal. Ich freue mich über jede Initiative, die Sie einbringen.
Ich sage es noch einmal: Ich war auch Ihrem gestrigen Dringlichen Antrag gegenüber sehr positiv und gut eingestellt. Es war in Ordnung, das ist gut, wenn man hier Initiativen setzt, da kriegen Sie auch unsere Unterstützung. Nur eines kann man nicht machen: Man kann nicht nur so tun, als ob es wirklich ein Anliegen wäre. (Abg. Strache: Aber hören Sie doch auf! – Abg. Dr. Graf: Aber geh, Peter, du nimmst dich doch selbst nicht mehr ernst! – Abg. Strache: Kein Wunder, dass Sie bei 1 Prozent liegen! Sie nimmt ja keiner mehr ernst!)
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