Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 187

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Herr Abgeordneter Westenthaler, vielleicht wissen Sie das nicht, aber: Dieser Antrag wurde im Sozialausschuss schon mehrfach zerkaut. Und nach wie vor ist es so: Der Antrag wird nicht besser, auch wenn er zum vierten Mal eingebracht wird. Ich kann Ihnen auch kurz begründen, warum. Ich möchte das wirklich nicht allzu breit ausführen, denn diese Geschichte haben wir wirklich schon ausdiskutiert.

Es gab bereits einmal eine bundesweite Aktion zum Heizkostenzuschuss – aber Sie interessiert das ohnehin nicht, Sie machen ohnehin etwas anderes. Es gab also bereits einmal eine bundesweite Aktion zum Heizkostenzuschuss. Und die Volksanwaltschaft hat in einem sehr gründlichen Sonderbericht diese Heizkostenzuschussaktion, für die auch Sie, so glaube ich mich zu erinnern, noch als Klubobmann mit verantwortlich waren, evaluiert.

Dieser Bericht wurde dem Nationalrat zugeleitet. Die drei Volksanwälte wollten dazu auch vor dem Nationalrat sprechen, nur hat das die damalige Bundesregierung bezie­hungsweise die Koalitionsparteien nicht interessiert. Dieser Bericht wurde vom Nationalrat nicht zur Kenntnis genommen, weil nicht zugeleitet. So schaut es aus mit Ihrer Ernsthaftigkeit zum Thema Heizkostenzuschuss! (Beifall bei den Grünen.)

Ich kann Ihnen nur sagen, dass alle Kritikpunkte, die die Volksanwaltschaft damals mühselig bei den Bundesländern erhoben hat, richtig sind: Das Antragsprinzip ist völlig ungeeignet, um den Heizkostenzuschuss zu einem wirksamen Instrument werden zu lassen, weil nur ein geringer Prozentsatz der Betroffenen, also derer, die ihn brauchen würden, davon erfahren hat. Das heißt, dass je nach Bundesland nur 10 bis 20 oder 30 oder 40 oder manchmal auch 50 Prozent diese Hilfe in Anspruch genommen haben.

Es kommt aber noch viel schlimmer – und zwar auch in Ihrem Antrag, in dem alle Fehler des damaligen Zuschusses wiederholt werden –: Jedes Bundesland hat andere Richtlinien gehabt, wann der Antrag gestellt werden durfte. In einigen Bundesländern durfte er überhaupt nur einen Monat lang gestellt werden, und das Bundesland Salz­burg beispielsweise hat einen Heizkostenzuschuss nur dann gewährt, wenn das betreffende Heizmittel Heizöl war.

Das ist absurd, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jedes Bundesland hat unterschiedliche Richtlinien. Ich will hier gar nicht auf ein Bundesland besonders losgehen, aber es wäre wirklich sinnvoll, diese Richtlinien zu akkordieren.

Eines sage ich Ihnen aber zum Abschluss schon noch, Herr Abgeordneter Westen­thaler: Kärnten ist in dieser Frage wirklich kein leuchtendes Vorbild. (Abg. Ursula Haubner: O ja!) – Ja, Frau Abgeordnete Haubner, dann erklären Sie mir das! Das klingt gut, wenn Sie sagen: O ja!, und das mit Ihrer Überzeugung und Begeisterung. Das klingt wunderbar (Abg. Ursula Haubner: Das kann ich auch erklären!), nur sage ich Ihnen auch: Kärnten ist das einzige Bundesland, in dem der Heizkostenzuschuss regresspflichtig ist. Das heißt: Jemand, der den Heizkostenzuschuss beansprucht, dessen Angehörige können dazu verpflichtet werden, diesen Heizkostenzuschuss wieder zurückzuzahlen – und das, mit Verlaub, ist absurd und absolut, völlig daneben!

So schaut es also in der Realität mit den Heizkostenzuschüssen aus, und der Antrag ist sicher keine Hilfestellung. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mandak: Oje!)

17.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kickl. 5 Minuten maximale Redezeit. – Bitte.

 


17.37.04

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Wir haben heute am Vormittag seitens des Herrn Finanzminis­ters eine Art von Zwangsbeglückung sozusagen, ein zwanghaftes Eindringen in die


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