bisschen Luft hineinzublasen. (Abg. Rädler: Was heißt, Graf wird „hineinblasen“? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ein bisschen, ich möchte es probieren.
Wir haben acht Monate Untersuchungsausschuss hinter uns und haben dort zumindest eines erreicht – ich sage es hier an dieser Stelle, gerade auch an die Adresse des Herrn Kollegen Stummvoll, Sie werden das noch beobachten –: Dieser Ausschuss wird mehr Ergebnisse bringen als jeder der 15 anderen Untersuchungsausschüsse, die in diesem Hohen Haus abgehandelt wurden!
Es wird ja schon damit begonnen, einiges umzusetzen, man bleibt aber wieder auf halbem Weg stecken. Wir haben die historische Chance gehabt, nach einer breiten Sensibilisierung der Abgeordneten in diesem Hohen Haus, zur Neuregelung einer sehr trockenen Materie: Finanzmarktaufsichtsgesetzgebung. So viele Abgeordnete, wie zurzeit in diesem Hohen Haus in dieser Frage sensibilisiert sind, werden wir wahrscheinlich nie wieder haben – und in der Vergangenheit hatten wir sie schon gar nicht, sonst hätten wir bessere Regelungen gehabt. Das ist also erreicht worden, und alle waren sich einig, dass es einer umfassenden Novellierung der Finanzmarktaufsichtsgesetzgebung im weitesten Sinne bedarf.
Was jetzt am Ende passiert ist beziehungsweise was uns von der großen Koalition vorgelegt wird, ist, muss man sagen, wahrscheinlich der Konsens auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners. (Abg. Krainer: Oder es ist auch die Lösung, je nachdem!) Allerdings wird es personalpolitisch sicher der Konsens auf größtem gemeinsamem Nenner sein, das traue ich mich heute schon zu sagen.
Wenn wir es gewollt hätten, eine Finanzmarktaufsicht modern und zukunftsorientiert zu organisieren, dann hätten wir uns einige Dinge anders überlegen müssen. Was braucht es, um eine funktionierende Finanzmarktaufsicht zu haben?
Da schließe ich gleich auch an Kollegen Auer an, der dann sagt: Selbstverständlich werden wir Betrug, Irrtümer, Risikogeschäfte, die in die andere Richtung gehen, niemals mit einer Finanzmarktaufsichtsbehörde verhindern können. Was wir aber machen können, ist, dass wir bessere Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich die Banken selbst mehr in die Pflicht nehmen bei Kontrollmaßnahmen, beim Risikomanagement und Ähnlichem mehr. Dazu bedarf es der entsprechenden Anreize. Die Republik Österreich, der Gesetzgeber, ist dazu aufgerufen, Anreize an die Banken zu geben, sich selbst in die Pflicht zu nehmen. Das ist unterlassen worden!
Was braucht es denn, um eine funktionierende Finanzmarktaufsicht zu haben? – Ich sage: organisatorische Unabhängigkeit und intellektuelle Unabhängigkeit. Die organisatorische Unabhängigkeit manifestiert sich in drei Punkten – das sagt übrigens auch der Internationale Währungsfonds –, und das sind finanzielle Unabhängigkeit, strukturelle Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit in allen Belangen; „politische Unabhängigkeit“ könnte man dazu auch sagen. Das ist mit der derzeitigen Lösung nicht wirklich ganz gegeben.
Die intellektuelle Freiheit oder Unabhängigkeit hätte man erreicht, indem man sich angesehen hätte, wo die Fachkompetenz zu Hause ist, um dort nur fachlich geeignete Personen in die Beschäftigung zu bringen. Daran hapert es nämlich massiv! Das können wir alle bestätigen, da wir die Herrschaften zum Teil kennen gelernt haben. Das Zweite heißt natürlich auch eine weitgehende Unabhängigkeit von Interessenkonflikten.
Wenn man sich dann die Lösung ansieht – Herr Staatssekretär, wenn Sie mir ein paar Minuten Ihr Ohr schenkten, wäre ich Ihnen sehr verbunden (Staatssekretär Dr. Matznetter spricht mit der an der Regierungsbank stehenden Abg. Bayr); Herr Staatssekretär, ein paar Minuten! (Staatssekretär Dr. Matznetter: Entschuldigung!); so lang
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