Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 199

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Ziffer 14 lautet:

„14. § 25 Abs. 13 entfällt.“

Begründung:

Aufgrund des § 25 Abs 13 BWG in der geltenden Fassung sind in Österreich bestimmte Kreditinstitute verpflichtet, bei ihrem „Zentralinstitut“ eine Liquiditätsreserve bis zu 14% aller Euro-Einlagen zu halten. Wegen der aus § 25 Abs 13 BWG resul­tierenden Benachteiligung der Primärbanken, erhob der Förderungsverein 2001 Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Die Kommission erklärte am 19.10.2004 in einer Presseaussendung: „ [...] Nach Ansicht der Kom­mission stellt eine Bestimmung des österreichischen Bankgesetzes, nach der Primär­banken, die mit einem gemeinsamen Zentralinstitut verbunden sind, einen Teil ihrer Liquidität bei diesem halten müssen, eine unverhältnismäßige und ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar.“ Wegen des Verstoßes gegen die Verpflichtung nach Artikel 56 Absatz 1 EG, hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 20.6.2006 Klage gegen die Republik Österreich eingereicht. Das Verfahren ist beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängig (Rechts­sache C-270/06).

Diese nur in Österreich bestehende Behinderung des freien Kapitalverkehrs hat nicht nur negative Auswirkungen auf die betroffenen Primärbanken sondern zwangsläufig auch auf die möglichen Konditionen und damit auf die Bankkunden; sie soll daher entfallen.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.06.50

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Berechtigterweise hat Kollege Rossmann heute darauf verwiesen, dass Österreich in Moody’s „Financial Strength Rating“ auf einem abge­schlagenen Platz liegt. Die 35. Stelle ist die schlechteste Platzierung der alten EU-Staaten, hinter Staaten wie Mexiko, Brasilien, Estland und Jordanien. Einer der Gründe liegt darin, dass die Wirksamkeit der Finanzmarktaufsicht bezweifelt wurde.

Ich sage Ihnen jetzt Folgendes: Ein zweiter Grund dafür ist, dass wir Erkenntnisse, die wir bereits Ende 2006 hatten und die uns der Rechnungshof geliefert hatte, nicht sofort in die Verbesserung der Finanzaufsicht umgesetzt haben – wie wir seitens der ÖVP geraten haben –, sondern aufgrund Ihres Bestehens darauf noch ein halbes Jahr in einem Banken-Untersuchungsausschuss verplempert haben! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das hat dazu geführt, dass wir für den Finanzstandort unserer Kreditwirtschaft unerfreuliche Ergebnisse wie dieses haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Was ist vom Banken-Untersuchungsausschuss übrig geblieben? – Die Denunziation erfolgreicher österreichischer Kreditunternehmen in Osteuropa – auf die alle anderen stolz wären –, dass sie Geldwäscherei betreiben würden! Damit arbeiten Sie unseren Mitbewerbern in die Hände. Wenn Kollege Kogler erst gestern oder vorgestern in


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