Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 218

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Dank noch einmal an den Finanzminister. Bei der Steuerreform werden wir diesen Weg fortsetzen mit einer weiteren steuerlichen Entlastung für Familien – wo Kinder sind. (Beifall bei der ÖVP.)

18.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


18.58.51

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Weinzinger ist leider nicht im Saal, aber ich möchte an dieser Stelle trotzdem das zurückweisen, was durchgeklungen ist, und betonen: Der weitaus überwiegende Teil unserer Unternehmerinnen und Unter­nehmer in Österreich, aber auch der Konsumentinnen und Konsumenten, die dort einkaufen, ist nicht interessiert an einem Schwarzumsatz beziehungsweise daran, eine Rechnung zu vermeiden. Das macht lediglich eine kleine Minderheit. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Es ist richtig und gut, dass wir uns laufend bemühen, die Gesetze so zu gestalten, dass die schwarzen Schafe, die das dennoch machen, dies nicht weiter machen können. Damit stellen wir auch in der Marktwirtschaft sicher, dass jene, die sich an die Gesetze halten, nicht von einer Schmutzkonkurrenz, die sich die Steuer spart, in einer unfairen Art und Weise im Wettbewerb bedrängt werden.

Ich darf bei dieser Gelegenheit die von Kollegin Tamandl aufgeworfene Frage beant­worten, nämlich wie es mit der Bürokratie und den Lasten ausschaut: Es ist grundsätzlich so, dass wir mit der Umgestaltung des § 27 Abs. 9 statt einer Umsatz­steuerpflicht beim Betrugsfall den Vorsteuerabzug dann und nur dann verwehren, wenn der Unternehmer gewusst hat oder wissen musste um den Umsatzsteuerbetrug. Es gibt keine Beweislastumkehr. Die Finanzbehörde muss ihm nachweisen, dass er davon wissen musste. (Beifall des Abg. Hörl.) Nur zur Klarstellung: Das ist kein Problem für die Unternehmen. (Abg. Tamandl: Wie ist das mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns?)

Auch dort gilt: Wir haben diese Bestimmung, nämlich „gewusst hat oder wissen musste“, auch im Finanzstrafrecht in anderen Bereichen. Sie bedeutet nichts anderes, als dass man dort, wo es offensichtlich bekannt ist oder wo es jedem, der auch nur hingeschaut hätte, hätte auffallen müssen, nicht sagen kann: Ich habe nicht hingeschaut!

Ich denke, das ist eine faire Lösung. Es kann umgekehrt auch nicht sein, dass wir Reihenbetrügereien haben und Steuergelder in Millionenhöhe, die alle Österreicherin­nen und Österreicher dann aufbringen müssen, zu Unrecht kassiert werden für Lieferungen, die nie stattgefunden haben oder nicht den entsprechenden Wert hatten. Das können und dürfen wir nicht dulden!

Zum Trafikanten-Paket: Ich werde wirklich nicht schlau aus den Einwendungen, die aus den Reihen der Opposition kommen. Die einen sagen, dass das zu einer Erhö­hung der Preise führen wird und dass daher der Konsument jene 10 Prozent zusätzliche Spanne zahlt, die wir für die Solidaritätsaktion der betroffenen Trafiken brauchen. Gleichzeitig sagen andere: Heben wir doch die Mindestpreise auf, dadurch wird das Preisniveau sinken, und das wird dazu führen, dass der Abstand zu den Nachbarländern nicht mehr so groß ist.

Ganz offen gesagt: Dieses Parlament hat 2006 aus gesundheitspolitischen Gründen einen Mindestpreis von 3,25 € festgeschrieben. Davor waren die Preise zum Teil bis auf 2,70 € herunten – im normalen marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Sie bekommen


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