durch der Entwicklungsbank vergleichbare Institutionen in ihren Ländern Angebote zu machen, die für die meist armen Zielländer einfach attraktiver sind.
Wir haben in diesen Verhandlungen – auch damals war es schon so; in diesem Sinne möchte ich den Kollegen Rossmann, der damals noch nicht bei uns war, leider ein bisschen korrigieren – von Anfang an gesagt: Es soll ein schlankes Instrument sein. Es soll eines sein, das bei der Oesterreichischen Kontrollbank, nämlich bei der bestehenden Ausfuhrförderung angesiedelt ist, und zwar aus einem ganz bestimmten Grund: nicht, um weniger kohärente Politik zu machen, nicht, um entwicklungspolitische Ziele schlechter zu behandeln, sondern, um mit minimalem administrativem Aufwand und somit minimalen Kosten für den Steuerzahler möglichst rasch dieses Instrument zum Laufen zu bringen, zumal wir die Expertise für die Entwicklungszusammenarbeit ja ohnehin haben.
Wir haben nicht nur die ADA, die Austrian Development Agency, wir haben eine hervorragend ausgebildete NGO-Szene in dem Bereich – organisiert in der AGEZ – mit hervorragender Kompetenz und Expertise, und wir sind in Österreich in der Lage, ohne eine komplizierte aufwändige Beamtenstruktur sehr, sehr gut und – ich sage einmal – mit ausreichender Teilnahme und sozusagen Mitschauen der betroffenen Gruppen das abzuwickeln.
Das war der Grund dafür, dass wir das in der Kontrollbank haben, und ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme im Schutz des Steuerzahlers, dass jeder Euro, den wir einsetzen, möglichst für diesen Zweck eingeht. (Unruhe im Saal. – Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.)
Ganz kurz zu den aufgeworfenen Fragen: Die OECD hat Kriterien, nach denen die Gültigkeit der Anrechung auf die ODA-Quote festgelegt wird.
Weil wir, Herr Abgeordneter Rossmann, das so schlank halten, bleibt es bei 16 Millionen € maximal nach derzeitiger Schätzung für technische Hilfe, Assistance-Leistungen, und es bleibt für den Fall, der hoffentlich nicht eintreten wird, beim Schadensfall, dass wir Haftung übernehmen müssen und abschreiben müssen. Ansonsten trägt sich das Instrument hoffentlich in zwei bis drei Jahren zur Gänze selbst.
Was wir aber erreichen wollen, ist, gute wirtschaftliche Verbindungen der österreichischen Firmen, eine günstige Institution und eine Verbesserung der Zusammenarbeit gerade mit den ärmsten Ländern der Welt. – Das ist eine gute Maßnahme. Ich freue mich darüber. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.32
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. (Unruhe im Saal. – Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.)
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichische Entwicklungsbank geändert wird, samt Titel und Eingang in 393 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite