Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 231

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Als ersten Redner bitte ich Herrn Abgeordneten Mag. Rossmann zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.41.03

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Ich möchte die Bundesfinanzgesetz-Novellen 2007 und 2008 herausgreifen – daraus natürlich nur bestimmte Punkte –, und zwar insbesondere den Klima- und Energiefonds einerseits und die ÖBB andererseits. Mit diesen beiden Novellen wird sichergestellt, dass jene Mittel des Klima- und Energiefonds, die heuer oder im kommenden Jahr nicht verbraucht werden, nicht verfallen, sondern dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Für das Jahr 2007 hat es die Regierung offensichtlich nicht geschafft, geeignete Pro­jekte aus dem Klimafonds auf die Beine zu stellen, obwohl der Klimaschutz in Wirk­lichkeit unter den Nägeln brennt. Und für 2007 kann ich diesen Beschluss ja noch nachvollziehen, zumal die Gründung des Klima- und Energiefonds ja relativ spät im Jahresverlauf erfolgte. Warum aber ein Vorratsbeschluss für das Jahr 2008 gefasst wird, das ist mir nicht mehr ganz so klar. Dennoch bin ich dafür, dass die Mittel des Jahres 2007 und 2008 für Klimaschutzzwecke nicht verloren gehen, um das mit aller Deutlichkeit zu sagen.

Ich verstehe schon die Logik des Haushaltsrechts. Wir haben es hier immer noch mit der Kameralistik zu tun. Und nach der Kameralistik ist es derzeit nicht möglich, Rücklagen ins nächste Jahr mitzunehmen. Das wird sich ja bekanntlich mit dem Beschluss, den wir heute gefällt haben, ändern. Da wird es dann ohne Änderung der Bundesfinanzgesetz-Novelle möglich sein, Rücklagen zu bilden und diese zu einem späteren Zeitpunkt aufzulösen.

Nur: Das Problem mit der Auflösung der Rücklagen – und das habe ich ja in den Verhandlungen mehrmals thematisiert – ist jenes, dass letztlich der Finanzminister dieser Rücklagenauflösung zustimmen muss. Und unsere Forderung in den Verhand­lungen ist immer die gewesen, dass Rücklagenauflösungen dann zuzustimmen ist, wenn eine bestimmte Zeit vorher diese Rücklagenauflösungen beim Finanzminister ange­meldet werden. Das macht auch Sinn, denn der Finanzminister muss ja dafür Vorsorge treffen, dass die Liquidität zur Verfügung gestellt werden kann.

So viel zu den BFG-Novellen in Bezug auf den Klima- und Energiefonds.

Nun aber zu den ÖBB: Bevor ich auf diese Ermächtigung eingehe, die den Bundes­minister für Verkehr ermächtigt, Vorbelastungen in der Höhe von 1,91 Milliarden € einzugehen, möchte ich auf eine Meldung verweisen, die mir vor etwa einer Stunde zugegangen ist, und die eigentlich als skandalös zu bewerten ist – wenn sie stimmt! Und die Meldung lautete, dass die ÖBB bei Spekulationen in den USA 50 bis 60 Millionen € verloren haben. (Abg. Kickl: Nichts dazugelernt!) – Ja, dazugelernt von der BAWAG oder dazugelernt von Niederösterreich, wo Wohnbauförderungsmittel ver­spekuliert wurden. Also, es wäre nicht der erste Fall, wo öffentliche Einrichtungen Gelder verspekulieren. (Beifall bei den Grünen.)

Aber beginnen wir bei den ÖBB vielleicht am Anfang: Es ist ja so, dass das eigentlich eine unendliche Geschichte der Finanzierung ist, die ÖBB-Infrastruktur. Sie wurde in den letzten Jahren in Wirklichkeit finanziell ausgehungert. Es ist zwar so, dass hier mit dem neuen ÖBB-Gesetz eine Teilentschuldung stattgefunden hat, aber keine vollkom­mene Entschuldung. Und da die öffentliche Hand nicht ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt hat, hat die ÖBB-Infrastruktur Bau AG in der Zwischenzeit natürlich wieder erhebliche Schulden aufgebaut. Die Lösung, die damals getroffen wurde mit den ÖBB neu, ist eine Lösung gewesen, die nicht dauerhaft war.

 


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