Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 230

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Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf aussprechen wollen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert werden, samt Titel und Eingang in 388 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung erteilen möchten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung ange­nom­men.

19.40.0912. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (268 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert wird (BFG-Novelle 2008) (396 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (267 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2007 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsge­setz 2007 – BÜG 2007) (397 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (266 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bun­des­minister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt und das Bundes­finanzgesetz 2007 geändert wird (398 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


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