Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 259

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Genehmigungsauflagen erteilt. Das heißt, man verlangt eine Garantieübernahme mit der Genehmigung.

Wenn Sie sich ein Auto kaufen, und Sie bekommen ein Pickerl, und es bricht die Achse, dann wird auch nicht die Republik Österreich die Kosten für die Reparatur übernehmen, sondern, wenn es ein Materialschaden ist, der Hersteller. Hier gehen wir einen völlig anderen Weg. Und ich habe gehört, dass Frau Kollegin Bayr in einem Interview gesagt hat, sie wird dieser Regierungsvorlage in dieser Form nicht zustim­men, wenn es diese Haftungsausnahmen gibt. Ich bin gespannt, wie dann tatsächlich ihr Abstimmungsverhalten aussehen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

21.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Stauber zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.02.46

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Diese Regierungsvorlage hat für mich einige sehr positive Elemente, und zwar stellt sie eine Verwaltungs­verein­fachung im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung dar. Es werden hier unter anderem Gesetzespassagen, die mit der Deponieverordnung wortgenau im Einklang standen, zur Vereinfachung aus dem Gesetz entfernt.

Weiters werden die im § 6 Abs. 4 geregelten beitragspflichtigen Tatbestände verein­facht und zusammengefasst. All das bedeutet sowohl für die Gemeinden als auch für die Abfallwirtschaftsverbände eine Verbesserung.

Äußerst erfreulich ist auch der Umstand, dass im Gesetz nun klar geregelt ist, dass Rekultivierungsmaßnahmen oder temporäre Oberflächenabdeckungen, sofern sie im Einklang mit der Deponieverordnung stehen, auch weiterhin beitragsfrei sind.

Zum Abschluss hätte ich noch ein paar persönliche Anliegen. Aus den eingehobenen Altlastenbeiträgen sollten in Zukunft vermehrt auch Beiträge zur Finanzierung von Forschungsprojekten im Umweltbereich sowie im Abfallwirtschaftsbereich eingesetzt werden. Es sollten neue Wege gefunden werden, um den Zielen des Abfallwirtschafts­gesetzes vor allem im Bereich der stofflichen Wiederverwertung von Abfällen auch wirklich ein kleines Stück näher zu kommen.

Produzierter Abfall ist lediglich ein gebrauchtes Produkt, das aber vor dem Hintergrund, dass die weltweiten Rohstoffressourcen nicht in unbegrenzter Menge zur Verfügung stehen, immer wertvoller und bedeutender wird und vor allem auch finanziell sehr interessant ist. Daher soll auch hier die Aufforderung an die Kommunen und Abfallwirt­schaftsverbände gerichtet werden, den Restmüll entsprechend vorzusortieren, wieder­verwertbare Stoffe schon vor der Anlieferung in Verbrennungsanlagen herauszufiltern und die Erlöse daraus unseren Bürgerinnen und Bürgern im Wege einer Reduzierung der stets steigenden Müllgebühren zugute kommen zu lassen.

Ich denke, wenn das Geschäft die Müllverwerter und Rohstoffdiebsbanden machen können, dann können das auch die öffentlichen Kommunen machen und die Erlöse daraus den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen lassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Schalle zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


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