Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 258

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ausmacht. Ich darf nur zwei Beispiele herausnehmen: Die Kosten für die Fischer-Deponie haben 130 Millionen € betragen, für die Berger-Deponie 108 Millionen €.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Altlastensanierung ist ein gutes Beispiel, um Umweltpolitik grundsätzlich zu betrachten. Ich sehe dies auch als ein Beispiel, wenn es um die gesamte Thematik der CO2-Situation, des Klimawandels und die Sicherstellung der Energieversorgung in allen Bereichen für die Zukunft geht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen nur ganz kurz eine Information geben. Versorgungssicherheit ist nämlich aus meiner Sicht eine der wichtigsten Dimen­sionen, wenn es um die Energieversorgung Österreichs in Zukunft geht. Ich darf Ihnen jene Länder nennen, aus welchen die Ölversorgung Österreichs kommt:

An erster Stelle steht Kasachstan, an zweiter Stelle Russland, an dritter Stelle Nigeria, an vierter Stelle Libyen, Saudi-Arabien, Syrien, Iran, Algerien, Aserbaidschan, Tune­sien und der Irak. In Anbetracht dessen sollten wir darüber nachdenken, wie wir Energiesicherheit in Österreich gewährleisten, und auch eine umfassende Betrachtung in Bezug auf die Energieversorgung im erneuerbaren Bereich vornehmen.

Da wird eine einäugige Betrachtung aus der Sicht so manches Ölversorgers nicht genügen, und da wird auch eine einäugige Betrachtung aus der Sicht so manches Papierindustriellen nicht genügen. Wir werden an diesem Problem gemeinsam arbeiten müssen! (Beifall bei der ÖVP.)

20.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.59.55

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die vorliegende Novelle des Altlastensanierungsgesetzes ist kostenneutral und bringt Verwaltungsvereinfachungen. Wir werden sie daher auch mittragen.

Interessant ist aber dabei, dass sie der Deponieverordnung folgt. Normalerweise folgt immer die Verordnung dem Gesetz. Da ist es umgekehrt: Da folgt das Gesetz der Verordnung.

Was die Plastiksackerln anlangt, habe ich den Antrag so formuliert, dass man tat­sächlich zustimmen kann, auch aus der Sicht der Wirtschaft. Ich habe hineinge­schrieben, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­ser­wirtschaft in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer einen Weg entwickeln soll, um sukzessive den Einsatz dieser Plastiksackerln zu reduzieren und biogene Kunststoffe zu verwenden. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Daher glaube ich, dass es möglich sein muss, diesem Antrag zuzustimmen. Ich weiß, dass man nicht zustimmen kann, dass Sie diesen Antrag also ablehnen werden. Ich darf Sie aber bitten, dann doch auch von sich aus diesen Weg zu gehen und alles zu tun, damit wir erstens Müllberge verhindern, zweitens unsere Landwirtschaft unter­stützen und drittens dafür Sorge tragen, dass wir unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern – denn Plastik wird aus Öl hergestellt – reduzieren.

Erlauben Sie mir, diese Gelegenheit zu nützen, auch noch ganz kurz auf ein Gesetz einzugehen, das damit in einem Zusammenhang steht und das wir bald debattieren werden, nämlich das Umwelthaftungsgesetz. Da ist es so, dass ein Ministerialentwurf vorgelegt wurde, der von vielen Gruppen, auch von der SPÖ, begrüßt wurde, und dass es dann zu einer Änderung dieses Ministerialentwurfes kam, und zwar in die Richtung, dass jetzt nicht mehr der Verursacher haftet, sondern die öffentliche Hand, die die


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