Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 264

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nur teilweise nachvollzogen. Der RH empfiehlt sowohl im Bereich der Länder als auch im Bereich der Gemeinden eine Orientierung an den pensionsrechtlichen Bestim­mungen des Bundes, um im Wege der damit verbundenen Einsparungen verstärkt zur Absicherung des Pensionssystems beizutragen. So würde eine Übernahme der APG-Regelungen des Bundes im 30-jährigen Übergangszeitraum allein in Salzburg und im Burgenland ein Einsparungspotenzial von insgesamt 85 Mill. EUR ermöglichen.

Die Dienst– und Besoldungsrechte des Bundes, der Länder und der Gemeinden haben sich mit der Aufgabe des Homogenitätsprinzips des B-VG auseinanderentwickelt. Damit bestehen nicht nur deutliche Unterschiede bei Dienstverhältnissen im öffent­lichen Bereich, sondern ein Wechsel zwischen den Gebietskörperschaften wird dadurch wesentlich erschwert. Eine Harmonisierung zu einem für alle Gebiets­körperschaften möglichst einheitlichen Dienst– und Besoldungsrecht wäre anzustreben.“

In der Wiener Zeitung vom Montag, 13. August 2007 schlägt Rechungshofpräsident Moser bezüglich einer Verwaltungsreform vor, dass in einzelnen Rechtsbereichen (z.B. bei den Bauordnungen, beim Jugendschutz, beim Wettbewerbs- und Kartellrecht) Gesetzesbestimmungen harmonisiert oder zusammengeführt werden sollten, Finan­zierungs-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung bei Landeslehrern, Kranken­anstal­ten, Sozial- und Pflegebereich, Wohnbauförderung, Siedlungswasserwirtschaft, Fa­milien­förderung, Verkehrsverbünden und Pensionsleistungen in einer Hand liegen sollten sowie eine Vereinfachung und transparentere Gestaltung des Finanzausgleichs so auch eine Vereinfachung des Abgabenrechts und Straffung des Steuersystems durchgeführt werden müsste und jedes Bundesministerium, so der Rechnungshof, für jedes Politikfeld jährlich ein Leistungsbericht mit steuerungsrelevanten Daten und Zielsetzungen dem Nationalrat vor zulegen hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat entsprechende Regierungs-vorlagen zuzuleiten, die eine Harmonisierung von Pensions- und Besoldungs- und Dienstrecht von Bund, Ländern und Gemeinden und eine umfassende Verwaltungs­reform, die die Verwaltung effektiver, kostengünstiger und wirtschaftlicher macht, zum Inhalt haben.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Erhöhung des Kilometergeldes

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht (367 d.B.) des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (296 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungs­gesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehand­lungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bun-


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