Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 263

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine entsprechende Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die eine Anhebung des Kilometergeldes zum Inhalt haben.“

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Sie wissen, meine Damen und Herren, es hat sich in den letzten Jahren alles massiv verteuert. Es ist so gewesen, dass das Kilometergeld 1997 und zuletzt 2005 erhöht wurde, aber nur geringfügig. Die massiven Teuerungen belasten auch die Pendler massiv – ich darf nur einige aufzählen: Reparaturen, Bahnfahrkarten, Vignette. Die Parkgebühren in Wien sind um 50 Prozent massiv erhöht worden, Tarife bei den Wiener Linien um 10 Prozent, das Parkpickerl um knapp 30 Prozent, auch Lebens­mittel, Mauten und Versicherungen wurden teurer. Selbst der ARBÖ verlangt in Aussendungen die Erhöhung des Kilometergeldes von 38 auf 45 Cent. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Inflationsrate in den letzten Jahren seit der Ver­teuerung 3,4 Prozent betragen hat.

Wir gehen nicht unbedingt auf die Forderung des ARBÖ ein, uns ist es wichtig, eine adäquate Erhöhung zu bekommen. Das sollen die Gespräche zeigen. Ich ersuche alle hier noch Anwesenden, unseren beiden Anträgen ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der FPÖ.)

21.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden Entschließungsanträge, die Herr Abgeordneter Neubauer soeben eingebracht hat, sind ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Ein­sparungen im öffentlichen Bereich durch Umsetzung eines einheitlichen Pensions- Besoldungs- und Dienstrecht sowie durch eine Verwaltungsreform

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht (367 d.B.) des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (296 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungs­gesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehand­lungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bun­desbahn-Pensionsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Poststrukturgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2007)

Die meisten Beamten oder Vertragsbediensteten haben wegen einem Dickicht an Regelungen im Pensions-, Besoldungs- und Dienstrecht keinen Überblick über die Normen die sie betreffen. Insbesondere die unterschiedlichen Besoldungsregelungen in den Bundesländern führen oft zu Problemen. Denn es ist nicht einzusehen, warum ein Öffentlich Bediensteter in einem Bundesland mehr verdient als ein anderer in einem anderen Bundesland mit gleich vielen Dienstjahren, mit der gleichen Ausbildung und mit gleichen Aufgaben. Ein Ausmisten und eine Neuregelung, um Schäden von Beamten, Vertragsbediensteten und vom Staat abzuhalten, sind daher unumgänglich. Im Schriftstück „Positionen Reihe 2007/1“ nimmt der Rechungshof zu den nicht harmonisierten Pensions- und Personalrechten von Bund, Ländern und Gemeinden wie folgt Stellung: „Länder und Gemeinden haben die Pensionsreformen des Bundes


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