Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 266

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öffentlich Bediensteten unserer Republik sehr herzlich bedanken. Sie leisten ausge­zeichnete Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Vor allem – heute ist ja, wenn es wahr ist, das letzte Plenum in diesem Jahr – möchte ich den besonderen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlaments­direktion ausrichten. Sie haben es ja auch nicht leicht mit uns gehabt in den letzten Tagen, und wohl das ganze Jahr auch nicht. Ich meine, unsere Parlaments­mitar­beiterIn­nen haben sich einen Applaus verdient. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die 2. Dienstrechts-Novelle ist natürlich von einigen sehr wichtigen Punkten – ich bin sicher, dass Kollege Neugebauer darauf eingehen wird; damit wir nicht alle dasselbe sagen zur vorgeschrittenen Stunde – geprägt, aber wir haben im Ausschuss die Diskussion geführt, ob es ein kleiner Schritt ist oder ob es ein großer Schritt ist. Kollege Scheibner hat gesagt, irgendwann gehört die große Rege­lung her, ein neues Dienstrecht. Ich habe trotzdem im Ausschuss gesagt, und ich sage es auch hier und sage es seit Jahren – ich war selbst sieben Jahre in der Regierung, ihr wisst ja, wie es war –: Ich glaube, bei allem Bekenntnis – und die Parteien haben es ja in der Hand –, wenn wir ein neues Dienstrecht mit einer neuen Besoldung schaffen, kippt man die Laufbahnen. Die jungen Menschen brauchen in Wirklichkeit ein höheres Einkommen. Wir tun uns zwar bei allem dann leichter, es weiß aber jeder Insider, dass das für einige Zeit mehr kosten wird.

Wir brauchen das nur politisch außer Streit zu stellen, dann kommen wir schnell zu einer Lösung. Aber es bringt nichts, wenn immer der eine oder der andere das fordert, und wenn es darum geht, dass wir es wirklich machen, dann ist es immer dasselbe Thema. Ich denke also, wir sollten das durchaus ernst nehmen, wir sollten durchaus an diese Frage herangehen, weil es auch eine Frage der Zeit ist.

Es ist schon lustig, hier vom Rednerpult aus zu sagen, wie mein Vorredner, es gehe um die Länder. Ich anerkenne, dass wir ein föderalistischer Staat sind. Ich habe das jahrelang erlebt. Probiert einmal, mit euren Ländervertretern die Diskussion zu führen, ob das so leicht von oben drüber geht! Wenn man Föderalismus ernst nimmt, dann muss man auch dort oder da versuchen, das zusammenzuführen.

Und was die Gemeinden betrifft, so gibt es das ja außer in den Städten oder Groß­städten in Wirklichkeit nirgends mehr, weil wir nirgends mehr Beamte im klassischen Sinne haben.

Ich darf nur in Erinnerung rufen: Es ist nicht allzu lange her, dass man das Homo­genitätsprinzip mit Muss aufgeben wollte. Als wir von der SPÖ gefordert haben, das soll man nicht aufgeben, weil Österreich ja nicht so groß ist, sind wir belächelt worden. Ich sage das jetzt hier in aller Deutlichkeit deshalb, um eine gewisse Sensibilität dafür zu wecken, dass das zwar leicht gesagt, es aber tatsächlich doch so ist, dass wir alle an den Verhandlungstisch bringen müssen: alle Bundesländer, die zuständigen Gre­mien und die Interessenvertreter. Und dann kann man vielleicht, wenn alle wollen, auch diese Frage lösen. Aber leicht, meine geschätzten Damen und Herren, wird das nicht sein.

Ich darf aber einen – nicht kleinen – Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neuge­bauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses (367 d.B.) einbringen, und zwar betreffend die Regierungsvorlage (296 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landes­lehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechts­gesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und Forst­arbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschrei­bungs­gesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, die


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