Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 277

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14k. In § 44c Abs. 1 werden ersetzt:

a) der Betrag „3 828,0 €“ durch den Betrag „3 931,4 €“,

b) der Betrag „3 381,3 €“ durch den Betrag „3 472,6 €“,

c) der Betrag „2 810,9 €“ durch den Betrag „2 886,8 €“ und

d) der Betrag „2 111,3 €“ durch den Betrag „2 168,3 €“.

14l. In § 49q Abs. 1 und Abs. 1a werden ersetzt:

a) in Abs. 1 Z 1 lit. a der Betrag „41 246,3 €“ durch den Betrag „42 360,0 €“,

b) in Abs. 1 Z 1 lit. b der Betrag „49 437,6 €“ durch den Betrag „50 772,4 €“,

c) in Abs. 1 Z 2 lit. a der Betrag „45 342,0 €“ durch den Betrag „46 566,2 €“,

d) in Abs. 1 Z 2 lit. b der Betrag „53 533,2 €“ durch den Betrag „54 978,6 €“,

e) in Abs. 1 Z 3 lit. a der Betrag „49 437,6 €“ durch den Betrag „50 772,4 €“,

f) in Abs. 1 Z 3 lit. b der Betrag „57 629,0 €“ durch den Betrag „59 185,0 €“,

e) in Abs. 1a Z 1 der Betrag „50 900,3 €“ durch den Betrag „52 274,6 €“,

f) in Abs. 1a Z 2 der Betrag „59 091,7 €“ durch den Betrag „60 687,2 €“,

14m. Die Tabelle in § 49v Abs. 1 erhält folgende Fassung:

14n. Die Tabelle in § 54 erhält folgende Fassung:

14o. In § 54e Abs. 1 wird der Betrag „332,4 €“ durch den Betrag „341,4 €“ und der Betrag „454,4 €“ durch den Betrag „466,7 €“ ersetzt.“

21. In Art. 3 werden nach Z 15 folgende Z 15a bis 15c eingefügt:

„15a. Die Tabelle in § 56 erhält folgende Fassung:

15b. In § 56e Abs. 1 wird der Betrag „332,4 €“ durch den Betrag „341,4 €“ und der Betrag „454,4 €“ durch den Betrag „466,7 €“ ersetzt.

15c. Die Tabelle in § 61 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

22. In Art. 3 werden nach Z 17a folgende Z 17b bis 17g eingefügt:

„17b. Die Tabelle in § 71 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

17c. Die Tabelle in § 71 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

17d. Die Tabelle in § 72 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

17e. Die Tabelle in § 72 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

17f. Die Tabelle in § 73 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

17g. § 74 Abs. 2 lautet:

„(2) Das fixe Monatsentgelt beträgt für Vertragsbedienstete

1. in der Bewertungsgruppe v1/5

a) für die ersten fünf Jahre     7 089,6 €,

b) ab dem sechsten Jahr       7 485,8 €,

2. in der Bewertungsgruppe v1/6

a) für die ersten fünf Jahre     7 559,3 €,

b) ab dem sechsten Jahr       7 955,9 €,

 


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