Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 278

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3. in der Bewertungsgruppe v1/7

a) für die ersten fünf Jahre     7 955,9 €,

b) ab dem sechsten Jahr       8 506,5 €.““

23. In Art. 3 werden nach Z 20 folgende Z 20a und 20b eingefügt:

„20a. An die Stelle des § 95 Abs. 1 bis 3 treten folgende Bestimmungen:

„(1) Das monatliche Sonderentgelt (mit Ausnahme der Kinderzulage) jener Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2008 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, wird ab 1. Jänner 2008 um 2,7 % erhöht, sofern

1. sich diese Erhöhung nicht bereits aus dem Sondervertrag ergibt oder

2. im Sondervertrag die Erhöhung des Sonderentgeltes nicht an andere Anlassfälle als Bezugserhöhungen oder Teuerungsabgeltungen im öffentlichen Dienst geknüpft ist.“

20b. Nach § 95 wird folgender § 95a samt Überschrift eingefügt:

„Einmalzahlung

§ 95a. (1) Im Monat Mai 2008 gebührt eine Einmalzahlung von 175 €

1. dem Vertragsbediensteten, wenn er

a) am 1. Mai 2008 Anspruch auf Monatsentgelt hat und

b) sich der Anspruch auf diese Einmalzahlung nicht bereits aus einem Sondervertrag ergibt, und

2. dem Verwaltungspraktikanten, wenn er am 1. Mai 2008 Anspruch auf Aus­bil­dungsbeitrag hat.

(2) Der im Abs. 1 genannte Betrag entspricht einem vollen Beschäftigungsausmaß und ist entsprechend dem Beschäftigungsausmaß, das der Vertragsbedienstete am 1. Mai 2008 hat, zu aliquotieren. Wenn die Vertragsbedienstete am 1. Mai 2008 nach § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 5 Abs. 1 MSchG 1979 nicht beschäftigt werden darf, ist von jenem Beschäftigungsausmaß auszugehen, das für die Vertragsbedienstete unmittelbar vor Beginn des Beschäftigungsverbotes gegolten hat.

(3) Kranken- oder Wochengeld ist dem Monatsentgelt oder Ausbildungsbeitrag gleichzuhalten.““

24. In Art. 3 lautet die Z 25:

„25. Dem § 100 wird folgender Abs. 48 angefügt:

„(48) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2007 treten in Kraft:

1. § 2 mit 10. August 2002,

2. § 15 Abs. 4 und 5, § 67 Abs. 1, § 77 Abs. 3, § 80a samt Überschrift und § 100 Abs. 46 Z 3 mit 1. Juli 2007,

3. § 3b Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 3, § 22 Abs. 1 und 2, § 26 Abs. 10 und 11, § 41 Abs. 1, § 44, § 44a, § 44b, § 44c Abs. 1, § 49q Abs. 1 und 1a, § 49v Abs. 1, § 54, § 54e Abs. 1 und 2, § 56, § 56e Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 63 Abs. 2, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 7, § 71 Abs. 1 und Abs. 2, § 72 Abs. 1 und 2, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2, § 86 Abs. 3, § 95 Abs. 1 und 1a, § 95a mit 1. Jänner 2008.““

 


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