Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 314

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gutes Stück sicherer sein, dass sie auch nicht zum Einsatz und daher auch die Leute nicht zu Schaden kommen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Glaser.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.56.38

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei wird der Regierungsvorlage Nummer 45, das ist die Kündigung des Übereinkommens über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken zustimmen. Das ist ein Gesetz aus dem Jahre 1935, das überholt ist. Wir tragen damit den geänderten Welt- und Arbeits­bedingungen Rechnung, und wir sind natürlich davon überzeugt, dass morgen nicht gleich tausende Frauen unter Tag arbeiten werden wollen. Es ist schon richtig, dass die Benachteiligung, die früher durchaus auch ein Schutz für die Frauen war, weil der Untertagbau Schwerstarbeit war, jetzt beendet wird.

Nicht unterstützen, sondern ablehnen werden wir aber das Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen, wie Kollege Bösch das bereits angekündigt hat. Bis nicht klar ist, welche finanziellen Auswirkungen das für unseren Staat hat, bis nicht geklärt ist, welche Ansprüche aus Sozial- und Familienleistungen daraus zusätzlich für unseren Staat entstehen, wollen wir Freiheitliche dafür nicht die Verantwortung übernehmen. Wir wollen nicht, dass sich die Situation unserer sozialen Netze, die ohnedies durch die Zuwanderung der vergangenen Jahrzehnte genügend belastet sind und für die eigenen Leute kaum mehr bessere Sozialleistungen zulassen, noch weiter verschlechtert und unsere sozialen Netze noch stärker belastet werden.

Zustimmen werden wir dagegen dem Bundesgesetz über die Anerkennung des Roten Kreuzes.

Meine Damen und Herren, es war ein bahnbrechendes Ereignis im Sinne wahrer Humanität, als Henry Dunant nach der Schlacht von Solferino, also 1889, das Rote Kreuz gegründet hat. (Abg. Wöginger: 1859!) – Pardon: 1859. (Abg. Murauer: Jetzt kommen wir langsam hin!) Die Kriegsfolgen sind dadurch wesentlich gemildert worden, und man kann durchaus sagen, dass tausenden, wahrscheinlich zehntausenden Men­schen durch das Rote Kreuz das Leben gerettet worden ist, und zwar nicht nur Soldaten, sondern auch Zivilisten.

Das zu beschließende Rotkreuzgesetz regelt die Stellung des Roten Kreuzes, es regelt seine Aufgaben und es regelt auch die Zusammenarbeit zwischen dem Öster­reichischen Roten Kreuz und den österreichischen Behörden. Es regelt schließlich auch den Schutz des Österreichischen Roten Kreuzes gemäß dem Genfer Abkommen. Dem werden wir Freiheitlichen gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Hradecsni zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


21.59.51

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass wir heute das Gesetz über das Verbot von Streumunition beschließen, und ich möchte ausführen, warum.

Österreich nimmt mit diesem Beschluss neben Belgien, das wurde schon erwähnt, eine internationale Vorreiterrolle ein. Passenderweise fällt die Verabschiedung dieses Ge-


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