zweite Land. Wir sind aber das erste Land weltweit, das sich in dieser Vollständigkeit mit einem Verbot dieser wirklich entsetzlichen Schaden anrichtenden Munition beschäftigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit gestern – auch heute und morgen noch – findet eine internationale Konferenz in Wien statt. Ich muss zugeben, dass wir überwältigt davon sind, dass in der Tat 127 Staaten daran teilnehmen; wir hatten im besten Falle mit 70 bis 80 Staaten gerechnet. Dies zeigt, dass auch eine Initiative von kleinen Staaten, oder vielleicht gerade von kleinen Staaten, etwas bewirken kann.
Wir wollen im Laufe des nächsten Jahres eine völkerrechtlich verbindliche internationale Konvention zum Verbot von Streumunition annehmen. (Beifall bei der ÖVP.) Es werden sicherlich nicht alle Staaten sogleich an dieser Konvention teilnehmen. Aber ich glaube, das Argument, dass wir etwas nicht tun sollen, nur weil vielleicht auch wichtige Staaten nicht daran teilnehmen, ist ein falsches Argument. Gerade wir Staaten, die wir an dieser Konvention interessiert sind, müssen auch die großen Staaten, die vielleicht zunächst nicht dabei sein wollen, von der Richtigkeit dieses Weges überzeugen.
Lassen Sie mich noch eines sagen zu der Ausnahme, die nun nicht mehr im Gesetz vorkommen soll! Es ist richtig, dass im ursprünglichen Entwurf eine Ausnahme für sogenannte intelligente Munition vorgesehen war. In der Tat hat uns aber die Reaktion – und zwar eine sehr intensive Reaktion – der Zivilgesellschaft davon überzeugt, dass es wichtig ist, dass gerade wir, die wir dieses Gesetz, ein so vollständiges Gesetz, nunmehr verabschieden, mit gutem Beispiel vorangehen sollen. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass Österreich hier ein Zeichen setzt, dass wir der Meinung sind, dass jede Munition, die diesen Schaden anrichten kann, verboten werden soll.
Ich bedanke mich also sehr herzlich dafür, dass das Gesetz insgesamt einstimmig angenommen werden wird, auch wenn die Ausnahmen vom BZÖ und von der FPÖ, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht angenommen werden können.
Lassen Sie mich ein Wort noch zur Staatenlosen-Konvention sagen! Es ist richtig, dass dies ein Abkommen ist, das aus dem Jahr 1954 datiert. Aber ich glaube, Österreich hat eine gute Tradition in der Annahme und Ratifizierung von Menschenrechtsinstrumenten insgesamt. Es ist dies ein Menschenrechtsinstrument; daher halte ich es für wichtig, dass diese Konvention, die keine wirkliche praktische Bedeutung hat, heute auch von Österreich angenommen und ratifiziert werden wird.
Sie betrifft ungefähr 500 Personen, und ich möchte ausdrücklich betonen, dass es sich nur um Staatenlose handelt, die sich zu Recht in Österreich befinden. Es wird dies daher auch keinerlei Kosten verursachen. Ich glaube, dass es einfach ein Symbol ist, ein gutes Zeichen dafür, dass Österreich allen internationalen Konventionen zum Schutze der Menschenrechte beitritt. Ich begrüße diese Ratifikation außerordentlich.
Lassen Sie mich schließlich und endlich als Völkerrechtler noch sagen, dass es mich besonders freut, dass wir heute ein Gesetz über das Rote Kreuz annehmen, das die Verpflichtungen Österreichs im Bereich des humanitären Völkerrechtes – und Österreich war immer ein großer Verfechter des humanitären Völkerrechtes – implementiert. Ich freue mich auch darüber, dass Vertreter des Roten Kreuzes anwesend sind.
Die vier Genfer Konventionen und die zwei Zusatzprotokolle sind die wesentlichen Bestandteile des humanitären Völkerrechtes. Mit diesem heutigen Gesetz wird ein weiterer Schritt zur vollständigen Umsetzung unserer völkerrechtlichen Verpflichtungen
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