Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 327

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kößl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.44.49

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundes­minis­ter! Meine Damen und Herren! Ich kann dem, was jetzt gesagt worden ist, nur zustimmen. Es hat eine totale Fehlinterpretation von Seiten des Kollegen Pilz hier stattgefunden. Das ist Verunsicherung pur. Das, was heute hier beschlossen wird, bezieht sich auf etwas, das mit Ende des Jahres ausläuft. Es wäre also gesetzlich nicht mehr fundiert, und darum ist es erforderlich, dass wir dieses Gesetz neu formieren.

Ich möchte nun einen Abänderungsantrag einbringen, den Herr Kollege Pilz bereits erwähnt hat, und zwar den Abänderungsantrag der Abgeordneten Kößl und Parnigoni zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheits­polizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden.

Bei den Abänderungen geht es darum – hören Sie bitte zu, Herr Pilz! –, den Emp­fehlungen des Datenschutzrates Rechnung zu tragen. Das geschieht durch eine Erweite­rung der Befugnisse des Rechtsschutzbeauftragten. – Also nicht weniger Rechte, sondern mehr Kontrolle.

Ferner soll durch den Abänderungsantrag der Terminologie beziehungsweise den Regelungen der Vorverfahrensreform, die mit 1. Jänner 2008 in Kraft tritt, Rechnung getragen werden.

Im Hinblick auf den Umfang des Abänderungsantrages, den ich hier in seinen Eck­punkten dargelegt habe, ersuche ich Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, diesen Antrag gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung verteilen zu lassen.

Es wird also ein Mehr an Sicherheit, ein Mehr an Kontrolle geben, und an und für sich geht es um ein Gesetz, das es bereits bisher ermöglicht hat, diese Exekutivarbeit im vollen Umfang zu leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Kößl einge­brachte Abänderungsantrag wurde in seinen Eckpunkten erläutert, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Ich lasse den Antrag auch zur Verteilung bringen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (272 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (272 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z 2 (§ 15 b Abs. 1) lautet der zweite Satz:

„Dem Vorsitzenden und im Falle seiner Verhinderung seinem Vertreter gebührt für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine Entschädigung, deren Höhe in der Verordnung gemäß § 15c Abs. 6 festgelegt wird.“

 


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