Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 84

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150 Euro (zusätzlich zu den Leistungen der Länder) zur Unterstützung der betroffenen Haushalte umsetzen und wenn nein, warum nicht?

7. Die Krankenversicherungsbeiträge wurden angehoben, ohne dass damit die dauer­hafte Finanzierung der Krankenversorgung hätte gesichert werden können; Rezeptge­bühren, Medikamente und Selbstbehalte werden teurer; eine echte Reform des Ge­sundheitswesens steht nach wie vor aus; werden Sie eine Halbierung der Mehrwert­steuer auf Medikamente von 20 auf 10 Prozent und eine wirksame Nutzung der Ein­sparungspotentiale im Gesundheits- und Sozialversicherungswesen, wie eine weitere Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten sicherstellen und wenn nein, war­um nicht?

8. Niedrige Einkommen steigen derzeit bei deutlich steigenden Lebenserhaltungskos­ten kaum, die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern geht immer weiter auf, leistungsbereite Menschen werden durch zu hohe Steuern übermäßig belastet; werden Sie sich endlich wirksam dafür einsetzen, dass der Mindestlohn auf 1.300 Euro angehoben wird und die Einkommensschere zwischen Frauen- und Männereinkom­men sich schließt sowie sicherstellen, dass Überstunden künftig nicht mehr besteuert werden und wenn nein, warum nicht?

9. Bei niedrigen Zinsen und einer anhaltend hohen Inflation stehen gerade Sparer mit geringen veranlagten Beträgen vor der Situation, dass die Kapitalertragssteuer das Sparen endgültig zum Verlustgeschäft macht; werden Sie eine KESt-Befreiung von Er­sparnissen bis zu einem Wert von 15.000 Euro pro Person umsetzen und wenn nein, warum nicht?

10. Die Pensionserhöhung von durchschnittlich 2,3 % ist angesichts einer Teuerungs­rate von über 3,5 % (Pensionistenindex) und steigenden Lebenserhaltungskosten völlig unzureichend; werden Sie eine weitere Erhöhung der Pensionen für das Jahr 2008 auf 3 % bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage von 1.965 Euro einsetzen und wenn nein, warum nicht?

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass im Rundlaufweg für die Zeit von 14 bis 17 Uhr folgende Redeordnung festgelegt wurde:

Anfragesteller für die Begründung der Dringlichen Anfrage 20 Minuten, das zuständige Regierungsmitglied ebenfalls 20 Minuten, anschließend je eine Wortmeldung pro Frak­tion mit 10 Minuten, sodann ein weiteres Regierungsmitglied mit 10 Minuten, in weite­rer Folge je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten, ferner ein weiteres Regie­rungsmitglied mit 8 Minuten, weiters je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 4 Minuten, schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 4 Minuten.

Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die allenfalls verbleibende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen im Rahmen der Gesamtredezeit der Klubs ge­mäß § 93 Abs. 5 GOG gleichmäßig zu Wort kommen.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach 17 Uhr aufgerufen.

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Ich erteile nun Herrn Klubobmann Ing. Westenthaler als erstem Fragesteller zur Be­gründung der Dringlichen Anfrage das Wort. 20 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubob­mann.

 


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