Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 42

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Inflationsrate im Frühjahr des Jahres 2007, und die hat 1,7 Prozent betragen. 1,7 Pro­zent! Die österreichische Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, zu sagen, 1,7 Prozent ist im Lichte der danach schon leicht gestiegenen Inflation, aber vor allem auch im Lichte der positiven Wirtschaftsentwicklung des vergangenen Jahres zu wenig. Daher haben Vizekanzler Molterer und ich Verhandlungen mit den Vertretern der Pensionistenorganisationen darüber geführt, was man zusätzlich zu dem, was das Gesetz vorsieht, an Pensionserhöhung geben kann.

Wir haben uns mit allen Pensionistenvertretern einstimmig auf ein Paket geeinigt, das vorsieht, dass im Jahr 2008 die Pensionserhöhungen in Österreich 637 Millionen € zusätzlich kosten; das sind in alter Währung rund 8,8 Milliarden Schilling. Es ist also eine wirklich substanzielle Summe, die hier zur Verfügung gestellt wurde.

Ich möchte das Hohe Haus nur daran erinnern, was die Begleittöne waren, als die Bundesregierung diesen gemeinsamen Beschluss mit den Pensionistenverbänden getroffen hat. Es gab vielfältige Kritik von mehreren Seiten – von Pensionsexperten, von der Industrie, von der Wirtschaft, von anderen –, das wäre viel zu großzügig. Die Bundesregierung ist vor den Pensionisten in die Knie gegangen, ist geschrieben worden, weil die Pensionserhöhung viel zu großzügig sei.

Das waren die Kommentare. Das Einzige, was ich in diesem Zusammenhang verstehe, sind die Betroffenen, die im Dezember mit einer Inflationsrate von 3,6 Prozent kon­frontiert waren, die jetzt ihre Pensionsbescheide bekommen und sehen, dass die Pensionserhöhung zwar höher ist als gesetzlich vorgesehen, aber nicht dem ent­spricht, was sie an Teuerungserfahrung haben. Ich weiß, dass für manche der Trost ein schwacher ist. Nur, der Punkt ist der: Die nächste Pensionserhöhung wird auf Basis der dann geltenden Teuerungsrate durchgeführt werden. Das heißt, Teuerungsraten werden im österreichischen Pensionssystem nicht im Vorhinein, sondern im Nach­hinein abgegolten, also: Wenn die Inflationsrate so hoch bleibt, wie sie derzeit ist, wird die nächste Pensionsanpassung auf Basis der Gesetze, die in Österreich gelten, doch eine ziemlich beträchtliche sein müssen (Abg. Ing. Westenthaler: Das nächste ge­brochene Versprechen!) und daher auch entsprechende budgetäre Kosten verur­sachen. Das muss dem Hohen Haus bereits heute bekannt sein.

Ich muss aber den Vorwurf der sozialen Kälte angesichts einer Regelung, die um 150 Millionen € mehr vorgesehen hat, als es das Gesetz vorsieht, eindeutig zurück­weisen, denn er entspricht nicht der Realität der Pensionserhöhung, die jetzt mit Beginn des Jahres 2008 durchgeführt wurde. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch zu dem, was zu den so genannten Ungerechtigkeiten in diesem Zusammenhang gesagt wurde, ein offenes Wort. Natür­lich ist es so, Herr Kollege Öllinger, dass wir gesagt haben: 1,7 Prozent für alle, und dann gibt es einen Zuschlag für diejenigen, die von der Pension leben müssen. Das heißt, bei allen Pensionen, die geringer sind als die Ausgleichszulage, ist völlig klar, dass durch das Anheben der Ausgleichszulage die Pensionserhöhung 2,9 Prozent beträgt. Sie weisen darauf hin, dass es eine Reihe von Pensionen gibt, wo es keine Ausgleichszulage gibt. Da stelle ich die Frage: Warum gibt es keine Ausgleichszulage? (Abg. Öllinger: Ich erkläre es Ihnen!)  Weil es offensichtlich im Haushalt ein zweites Einkommen gibt oder zusätzliche Einkommen gibt, die dazu führen, dass die Ausgleichszulage nicht zur Anwendung kommt. Aber klar ist, dass in Österreich jeder, der von seiner/ihrer Pension leben muss, zumindest im Ausmaß der Ausgleichszulage die 2,9 Prozent an Erhöhung bekommen hat. Ich meine daher, man sollte die Men­schen nicht verunsichern und verwirren, wie das manche in den letzten Tagen getan haben. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

 


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