Der jetzige Herr Klubobmann Schüssel ist im Moment leider nicht im Saal; wahrscheinlich wäre es für ihn fast unerträglich, seine eigenen Worte jetzt und hier nach Ablauf dieser eineinhalb Jahre zu hören. (Abg. Grillitsch: Sicher nicht!)
Anzuerkennen ist, dass es in der Zwischenzeit offenbar auch innerhalb der ÖVP eine gewisse Bewusstseinswerdung dahin gehend gegeben hat, dass wir sehr wohl ein Problem haben. Es hat während dieser einjährigen Regierungszeit eine Diskussion und Versuche einer Lösung gegeben, die – und das muss man Ihnen zum ersten großen Vorwurf machen – weitgehend gezeichnet, getragen und geprägt waren von den Streitereien, die innerhalb der Regierungsparteien stattfinden. Das wäre mir in vielen anderen Bereichen egal. Aber in diesem Bereich wurden Ihre Regierungsstreitigkeiten auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen, auf dem Rücken von Menschen, die Betreuung, Unterstützung und Pflege brauchen, auf dem Rücken von deren Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuern, und das ist unzumutbar. (Beifall bei den Grünen.)
Man muss auch kurz eingrenzen, dass wir hier von Menschen sprechen, die rund 5 Prozent all derer ausmachen, die Betreuung, Unterstützung und Pflege im Alter brauchen. Über die restlichen 95 Prozent wird leider nicht diskutiert. Das heißt, hier wird derzeit nach einer punktuellen Entlastung gesucht, einer SOS-Aktion aufgrund der Missstände, die derzeit herrschen. Eine Rundumdebatte, die dringend notwendig wäre, ist leider nicht in Sicht und nicht auf dem Tapet.
Es ist auch so, dass diese Rund-um-die-Uhr-Betreuung eigentlich nur sehr wenige in Anspruch nehmen können. Es ist sehr viel über die Förderungen gesprochen worden, darüber, wie viel die Familien oder die Betroffenen bekommen sollen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mitsamt ihrer Förderungen, die ja leider nach wie vor in den Ländern unterschiedlich sind – hier ist auch den Ländern ein klarer Vorwurf zu machen –, die Rund-um-die-Uhr-Betreuung noch immer 1 000 € pro Monat für all jene, die sie brauchen, kostet. Und wenn Sie jetzt daran denken, dass die Durchschnittspension in Österreich 827 € beträgt, wenn Sie daran denken, dass die Pension von Frauen im Durchschnitt 692 € im Monat beträgt, dann wissen wir, dass sich die Rund-um-die-Uhr-Betreuung leider nur sehr wenige leisten können. Was mit all den anderen ist, die diese Betreuungsform überhaupt nicht in Anspruch nehmen können, weil sie das notwendige Geld nicht haben oder auch den notwendigen Platz für eine Unterbringung nicht haben, darüber schweigen Sie sich leider aus. Das ist für Sie politisch kein Thema, obwohl der Hut brennt und hier dringend Handlungsbedarf besteht. (Beifall bei den Grünen.)
Heute debattieren wir über ein Verfassungsgesetz. Und das Paradoxe an der Situation steht in der Begründung zum Gesetz. Hier heißt es nämlich nicht Pflege-Verfassungsgesetz, sondern Pflege- und Betreuungs-Übergangsverfassungsgesetz. Da sagen Sie ja schon selber, es handelt sich um ein Gesetz, das für ganz, ganz kurze Zeit gelten soll. Warum machen Sie das? – Um scheinbare Sicherheit zu geben. Und ich sage Ihnen, es gelingt Ihnen auch mit diesem Verfassungsgesetz nicht, Sicherheit zu geben, und zwar aus zwei Gründen.
Es gibt eine Gruppe, das sind die Arbeitnehmerinnen, kaum Arbeitnehmer, die Betreuerinnen, denen Sie mit diesem Verfassungsgesetz alle Rechte nehmen. Denen geben Sie kein einziges Recht, denen nehmen Sie alle Rechte, die sie sonst haben. Und ich bin sehr verwundert, dass gerade diejenigen Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, die den Gewerkschaften nahestehen, die immer die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten haben, hier zustimmen. Es gibt keine Möglichkeit mehr, Pensionszeiten einzufordern, es gibt keine Möglichkeiten, Arbeitsschutzbestimmungen einzufordern. Sie nehmen ihnen dieses Recht, für uns nicht nachvollziehbar (Abg. Mag. Lapp: Nein!), weil Sie ein Verfassungsgesetz machen und damit Klagen nicht
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